Antrag auf Erschwerniszulage wird vorenthalten
#1

Guten Tag,

seit einem Jahr fordere ich von unserer Personalabteilung immer wieder das Formular zur Beantragung von Erschwerniszulagen an.
Es kommt immer die gleiche Antwort: 
"Wir sind in der Prüfung bzw. Überarbeitung der Erschwerniszulage und können hierzu noch keine Aussage trefffen" 
oder 
"Sie erhalten das Dokument erst, wenn die neue Erschwerniszulage final erarbeitet wurde. Sonst liegt hier noch ein weiterer unbearbeiteter Antrag rum."
Ist das im öffentlichen Dienst zulässig? Ich meine im TV-L §19 ist die Erschwerniszulage doch verankert. Kann eine Einrichtung dann einfach Ihr eigenes Ding machen?
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#2

"Ich meine im TV-L §19 ist die Erschwerniszulage doch verankert. "
Es braucht dafür kein Formular. Soweit ein Anspruch auf eine Zulage nach § 19 Abs. 5 S. 2 TV‑L i.V.m. den dort genannten tariflichen Regelungen besteht, kann man den Anspruch schriftlich geltend machen. Auf welchen Tatbestand aus welchem Tarifvertrag stützt du denn deinen Anspruch?
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