28.07.2025, 13:48
Guten Tag,
seit einem Jahr fordere ich von unserer Personalabteilung immer wieder das Formular zur Beantragung von Erschwerniszulagen an.
Es kommt immer die gleiche Antwort:
"Wir sind in der Prüfung bzw. Überarbeitung der Erschwerniszulage und können hierzu noch keine Aussage trefffen"
oder
"Sie erhalten das Dokument erst, wenn die neue Erschwerniszulage final erarbeitet wurde. Sonst liegt hier noch ein weiterer unbearbeiteter Antrag rum."
Ist das im öffentlichen Dienst zulässig? Ich meine im TV-L §19 ist die Erschwerniszulage doch verankert. Kann eine Einrichtung dann einfach Ihr eigenes Ding machen?
seit einem Jahr fordere ich von unserer Personalabteilung immer wieder das Formular zur Beantragung von Erschwerniszulagen an.
Es kommt immer die gleiche Antwort:
"Wir sind in der Prüfung bzw. Überarbeitung der Erschwerniszulage und können hierzu noch keine Aussage trefffen"
oder
"Sie erhalten das Dokument erst, wenn die neue Erschwerniszulage final erarbeitet wurde. Sonst liegt hier noch ein weiterer unbearbeiteter Antrag rum."
Ist das im öffentlichen Dienst zulässig? Ich meine im TV-L §19 ist die Erschwerniszulage doch verankert. Kann eine Einrichtung dann einfach Ihr eigenes Ding machen?