Wenn ich einen Antrag auf Höhergruppierung stelle, muss mein Arbeitgeber reagieren oder kann er das einfach im Sande verlaufen lassen ohne zu antworten? Gibt es eine Frist, in der der Antrag bearbeitet werden muss?
Außer der Antrag auf Höhergruppierung, der im TV-Ü bei Überleitung in die Entgeltordnung bzw. Anpassungen der Entgeltordnung geregelt ist, sind solche Anträge bedeutungslos und müssen vom Arbeitgeber nicht beachtet werden.
Man ist so eingruppiert wie es die dauerhaft übertragenen Tätigkeiten hergeben. Tarifautonomie.
Wenn man aber falsch eingestuft wurde? Und 1,5 Jahre nachfordert?
Wenn man einen Antrag auf Höhergruppierung stellt, kann es dann auch passieren, dass man bei der Überprüfung zurückgestuft wird von der aktuellen Entgeltgruppe?
Ein Antrag ist weder erforderlich noch vorgesehen.
Natürlich kann eine Überprüfung ergeben, dass man niedriger einruppiert ist als was bezahlt wird. Eingruppierungsirrtümer passieren in alle Richtungen.