04.05.2008, 08:31
Bin Angestellte in der Kreisverwaltung. Im öffentlichen Dienst seit 12 Jahren.
Hat mach nach nur 1 Jahr Elternzeit Anspruch auf genau DIE Stelle, die man vorher besetzt hat?
Habe jetzt gehört, dass man nach 1 Jahr noch genau an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, den man vorher besetzt hat, nach längerer Beurlaubung aber nicht mehr. Stimmt das?
Hat mach nach nur 1 Jahr Elternzeit Anspruch auf genau DIE Stelle, die man vorher besetzt hat?
Habe jetzt gehört, dass man nach 1 Jahr noch genau an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, den man vorher besetzt hat, nach längerer Beurlaubung aber nicht mehr. Stimmt das?