Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit
#1

Bin Angestellte in der Kreisverwaltung. Im öffentlichen Dienst seit 12 Jahren.

Hat mach nach nur 1 Jahr Elternzeit Anspruch auf genau DIE Stelle, die man vorher besetzt hat?

Habe jetzt gehört, dass man nach 1 Jahr noch genau an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, den man vorher besetzt hat, nach längerer Beurlaubung aber nicht mehr. Stimmt das?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Anspruch auf Weihnachtsgeld?
- Anspruch Krankengeldzuschuss bei ähnlicher Diagnose
- Kein Anspruch auf Inflationsprämie gemäß KTV?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst