Anspruch auf alten Arbeitsplatz nach Elternzeit
#1

Bin Angestellte in der Kreisverwaltung. Im öffentlichen Dienst seit 12 Jahren.

Hat mach nach nur 1 Jahr Elternzeit Anspruch auf genau DIE Stelle, die man vorher besetzt hat?

Habe jetzt gehört, dass man nach 1 Jahr noch genau an den Arbeitsplatz zurückkehren kann, den man vorher besetzt hat, nach längerer Beurlaubung aber nicht mehr. Stimmt das?
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