Anspruch auf LOB nach Kündigung
#1

Hallo, 

ich habe zum 31.10.23 ordentlich gekündigt. Seit dem 01.11.23 arbeite ich in einer anderen Stadt wieder im ÖD. Der Bemessungszeitraum ist immer Februar zu Februar. Steht mir dieses anteilig zu? In der DA der Kommune steht dazu nichts. Die Auszahlung ist Ende Februar, der Bescheid wurde in der KW 6 2024 erstellt und an die MA übergeben. Ich habe keinen (postalisch) bekommen. 

Mit freundlichen Grüßen
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