Anspruch auf Inflationsausgleich Neueintritt VKA
#1

Hallo zusammen,

Ich fange bei einem neuen Arbeitgeber ab 01.06.2023 an zu arbeiten. Bis dahin bin ich in der freien Wirtschaft. Habe ich Anspruch auf Inflationsausgleich? 

Gibt es eine Wartezeit?

Vielen Dank
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#2

Beziehst Du Dich auf die Einmalzahlung, die in der aktuellen Tarifrunde zum TVöD verhandelt wird? Dazu kennt noch niemand die Bedingungen, denn dies ist ja noch nicht vereinbart. Es wäre theoretisch möglich, sich auf den Stichtag 1.1.2023 zu beziehen, dann würdest Du leer ausgehen.
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#3

Es gibt bisher keinen Inflationsausgleich im TVÖD. Ob der kommt und in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen sagt meine Glaskugel nicht.
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