30.06.2014, 19:37
Guten Abend,
leider konnte ich über die Suche keine passende Antwort finden...
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst brachten ja eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.03.2014. Mein alter Arbeitgeber, bei dem ich bis Ende Mai gearbeitet habe hat bis zum Zeitpunkt meines Austritts diese Erhöhung noch nicht an die Beschäftigten ausgezahlt gehabt. Habe ich dann jetzt trotzdem noch einen Anspruch auf eine Nachzahlung für die Monate März bis Mai? Und muss ich das ganze schriftlich beantragen oder muss mein alter Arbeitgeber das von sich aus auszahlen?
Ich wünsche allen einen schönen Abend.
MfG
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Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst brachten ja eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.03.2014. Mein alter Arbeitgeber, bei dem ich bis Ende Mai gearbeitet habe hat bis zum Zeitpunkt meines Austritts diese Erhöhung noch nicht an die Beschäftigten ausgezahlt gehabt. Habe ich dann jetzt trotzdem noch einen Anspruch auf eine Nachzahlung für die Monate März bis Mai? Und muss ich das ganze schriftlich beantragen oder muss mein alter Arbeitgeber das von sich aus auszahlen?
Ich wünsche allen einen schönen Abend.
MfG