Anspruch auf Entgelt aus der rückwirkenden Entgelterhöhung
#1

Guten Abend,
leider konnte ich über die Suche keine passende Antwort finden...
Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst brachten ja eine Entgelterhöhung rückwirkend zum 01.03.2014. Mein alter Arbeitgeber, bei dem ich bis Ende Mai gearbeitet habe hat bis zum Zeitpunkt meines Austritts diese Erhöhung noch nicht an die Beschäftigten ausgezahlt gehabt. Habe ich dann jetzt trotzdem noch einen Anspruch auf eine Nachzahlung für die Monate März bis Mai? Und muss ich das ganze schriftlich beantragen oder muss mein alter Arbeitgeber das von sich aus auszahlen?

Ich wünsche allen einen schönen Abend.
MfG
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#2

Ja, Anspruch besteht. Wird normalerweise automatisch gezahlt ;-)
Bei uns kam die Nachzahlung jetzt mit dem Juni-Gehalt. Mein Mann aber hat z.B. auch jetzt noch nichts bekommen. Kommt drauf an, wie fix die Programmumstellung klappt(e). Vielleicht wartest Du noch einen Monat und fragst dann mal vorsichtig nach, wie der Stand ist...
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#3

@Zweiten Gast:
Irgendwie hast Du das Thema verfehlt.

@Ersten Gast: Nicht mein Gebiet. Aber eine Nachzahlungsverpflichtung Deines ehem. AG ist doch nur LOGISCH.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#4

Logisch betrachtet würde ich ja auch sagen es gibt einen Anspruch. Aber ob das rechtlich auch so aussieht ist ja immer ne andere Sache. Und die verdi gibt einem ja leider keine Auskunft wenn man da nicht Mitglied ist...
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#5

@leepingmemories
Mit einem Antrag auf Nachzahlung bist Du auf der sicheren Seite

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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