Anspruch auf 9 % einer freiwerdenden Stelle
#1

Hallo,
hat eine langjährige Angestellte im Justizdienst Anspruch auf 9 % einer frei werdenden Stelle? Oder kann der Arbeitgeber das ablehnen, weil er eine 100 % Stelle nicht aufteilen möchte!

MfG
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#2

"hat eine langjährige Angestellte im Justizdienst Anspruch auf 9 % einer frei werdenden Stelle"
Nein.

"Oder kann der Arbeitgeber das ablehnen, weil ereine 100 % Stelle nicht aufteilen möchte!"
Aufteilen muss er die Stelle nicht, um die Aufstockung zu ermöglichen. Er kann die 100% Stelle ausschreiben und dann kann die Angestellte sich darauf bewerben. Wenn sie die geeignetste Bewerberin ist, dann bekommt sie die Aufstockung. Wenn es bessere Bewerber gibt dann nicht.
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