Anrechnung einer abgeschlossenen Ausbildung
#1

Eine bereits abgeschlossene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten kann einer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten A1 angerechnet werden oder nicht? Ich habe bereits den Basislehrgang zur Verwaltungsangestellten bestanden.
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#2

Meines Wissens ist das nicht möglich.

Mit dem A1 erwirbst Du soweit ich weiß nicht den Abschluss "Verwaltungsfachangestellte/r", sondern "Verwaltungswirtin" oder "Verwaltungswirt".
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