Anrechnung Stufenlaufzeit
#1

Hallo,

ich habe eine Frage. 

Zum 01.01.2020 wurde die Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4, 4a und 5 TVöD-VKA geändert, sodass u.a. nunmehr die Zeiten in der eine Tätigkeit gem. § 14 Abs. 1 TVöD VKA übertragen wurde bei der Stufenlaufzeit angerechnet werden, wenn danach die Höhergruppierung erfolgt.

Gilt dies auch wenn ich für die Zeit von Oktober 2017 bis Mai 2019 die Zulage für eine höherwertige Tätigkeit erhalten habe und im Anschluss daran höhergruppiert wurde? Oder wirklich erst, wenn dies 2020 der Fall gewesen wäre?

Danke für die Hilfe!
Zitieren
#2

Für Höhergruppierungen die vorher stattgefunden haben greift die Regelung nicht.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.







Möglicherweise verwandte Themen…
- Verkürzung der Stufenlaufzeit
- Stufenlaufzeit zwischen Kollegen
- Stufenlaufzeit bei Entfristung mit BL1 und Zulage


NEUES Thema schreiben


 Frage stellen
Anzeige
Flowers