Anmeldung von Amtswegen
#1

Halli Hallo!
Bin heute über dieses Forum gestolpert.
Bin schon Mitglied in einem Gewerberechtsforum und war da total begeistert von... Vielleicht hilft mir dieses Forum auch ein wenig weiter...

Folgendes Problem:

Mir ist bekannt geworden, dass ein junger Mann sich schon seit längerer Zeit (ca 1 Jahr) bei seiner Freundin aufhält ohne sich anzmelden.
Keine meiner schriftlichen Aufforderungen konnten zugestellt werden.
Kann ich Ihn jetzt von Amtswegen her anmelden?? Wenn ja, was muss ich beachten???

Schöne Grüße von der Ostsee!
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#2

Hi,

bin auch gestolpert, das Gewerbeforum ist wirklich top, anscheinend ist dort auch mehr Beteiligung.....

Um auf deine Frage zurück zu kommen, lt Melderecht NRW § 4a hat die Meldebehörde das Melderegister von Amts wegen zu berichtigen oder zu ergänzen wenn es unrichtig oder unvollständig ist (Fortschreibung). Wenn bei euch keinen "4a" gibt, hilft das MRRG hier gibt es auch einen "4a".

Wenn du also entsprechen dokumentieren kannst dass das Melderegister unrichtig ist (ensprechende Anschreiben die nicht zurück gekommen sind, örtliche Ermittlung, Aussagen von Zeugen oder Polizei) dann kann st du das Medelregister berichtigen.

Zunächst sollte man den Kunden aber selber die Gelegenheit geben seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen.
D. h. Affordern,
Anhören vor festsetzen Zwangsgeld,
festsetzen Zwangsgeld.
Dann ist erstmal die Kasse mit Ihren Vollstreckern im
Boot.

Sollte das auch keinen Erfolg haben, kann man auch eine einfache Ordnungsverfügung basteln.
D.h. zunächst anhören mit bekanntgabe des beabsichtigten Tenors.
Schließlich Bescheid, Rechmittelfrist abwarten und dann Melderegister ändern. Hier kann man sich sicherlich viel bei seinem Verfahren der Abmeldung von Amts wegen abschauen.

Gruß mark
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