Anlehnung an TVÖD P. Anspruch auf Inflationsprämie?
#1

Hallo
Seit September 2022 sind wir an den TVÖD P angelehnt. In unseren Verträgen steht : es gelten die Bestimmungen der Vergütungsbestandteile des TVÖD P in der jeweils gültigen Fassung. 

Leider haben wir keine Inflationsprämie erhalten. Ist das rechtens, da wir nur "angelehnt " sind? Das hebt unser Arbeitgeber nämlich gerne hervor. Jedoch steht in unsern Verträgen nicht, dass Sonderzahlungen o.ä. davon ausgenommen sind.
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#2

Da der TV Inflationsausgleich kein Teil des TVöD ist, deckt die vertragliche Regelung diesen nicht ab. Ggf. wird zu prüfen sein, was die Vertragsparteien regeln wollten.
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#3

Ok. Ich dachte die Prämie ist durch den Tarifvertrag geregelt, quasi statt Gehaltserhöhung im 2023. Also ist die Prämie auch im TVÖD komplett freiwillig?
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#4

Es kommt darauf an. Bei beidseitiger Tarifbindung an TVöD (Arbeitgeber ist Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband oder hat selber einen entsprechenden Tarifvertrag geschlossen und Arbeitnehmer ist Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft) besteht Anspruch. Bei arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel kommt es darauf an was vereinbart ist. Soweit die Anwendung TVöD und ergänzender Tarifverträge vereinbart ist, findet auch der TV Inflationsausgleich Anwendung.
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