Hallo erhöht sich ab 1.4.2025 mit der 3% Lohnerhöhung auch das Bereitschaftsdienstentgelt? Wenn ja wie wird es berechnet oder gibt es eine Tabelle?
Die Anlage G ist im TVöD-V der im SuE-Bereich im Regelfall zur Anwendung kommt nicht relevant. Gibt es eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit ergänzenden Regelungen?
Es geht um Bereitschaft und nicht Rufbereitschaft?
Auch die Beträge der Anlage G z.B. im TVöD-K wird entsprechend erhöht werden.
Es geht um diese Tabelle sie war gültig ab 1.4.2024.
Anlage G Bereitschaftsdienstentgelt
I. Beschäftigte, die Entgelt nach der Anlage A zum TVöD erhalten
(ausgenommen Beschäftigte nach nachfolgender Ziff. III)
Entgeltgruppe
Stundenentgelt
gültig bis
29. Februar 2024
(in Euro)
Stundenentgelt
gültig ab
1. März 2024
(in Euro)
EG 15 36,80 41,03
EG 14 33,96 37,87
EG 13 31,14 34,72
EG 12 30,53 34,04
EG 11 30,13 33,59
EG 10 27,35 30,50
EG 9c 24,00 26,76
EG 9b 23,43 26,12
EG 9a 22,83 25,46
EG 8 21,79 24,30
EG 7 20,98 23,39
EG 6 20,26 22,59
EG 5 19,01 21,20
EG 4 18,41 20,53
EG 3 17,88 19,94
EG 2 17,34 19,33
EG 1 14,00 15,61
Ich kenne die Tabelle. Diese findet aber nur in bestimmten Fassungen des TVöD eine Rolle. SuE ist normalerweise im TVöD-V. Da gibt es diese Tabelle nicht.
Als solches nochmal welche Fassung TVöD findet auf das Arbeitsverhältnis Anwendung. SuE ist nur ein Abschnitt in der Entgeltordnung...
Die Bereitschaftszeiten in Nachtzeiten werden (zumindest war es bisher so) nach §8.1(5) TVöD mit 15% Zuschlägen nach G-Tabelle vergütet. Jetzt wurden die Gehaltstabellen ja rückwirkend ab April erhöht. Wurde die G-Tabelle ebenfalls angepasst?