07.02.2024, 11:43
Hallo,
meine Frage für ambulant betreutes wohnen für Sucht und psychisch Kranke Menschen bin ich in S2 eingruppiert als Ergänzungskraft. Meine Frage hierzu fällt diese Tätigkeit nicht unter schwierige Tätigkeiten und mindestens in S3?
meine Frage für ambulant betreutes wohnen für Sucht und psychisch Kranke Menschen bin ich in S2 eingruppiert als Ergänzungskraft. Meine Frage hierzu fällt diese Tätigkeit nicht unter schwierige Tätigkeiten und mindestens in S3?