Anlage 33 TVöD S2
#1

Hallo,

meine Frage für ambulant betreutes wohnen für Sucht und psychisch Kranke Menschen bin ich in S2 eingruppiert als Ergänzungskraft. Meine Frage hierzu fällt diese Tätigkeit nicht unter schwierige Tätigkeiten und mindestens in S3?
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#2

Anlage 33 deutet auf AVR Caritas hin nicht TVöD. Anlage 33 gibt es im TVöD nicht. Um welche Eingruppierungsvorschrift geht es?
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