08.05.2025, 08:51
Unsere Gewerkschaft wird bei der nächsten PR Wahl einen Angestellten auf die Beamtenliste setzen. Dies ist ja möglich.
Mir stellt sich jetzt aber die Frage, sollte in der konstituierenden Sitzung eine Angestellte als Vorsitzende in die Freistellung gewählt werden, müsste die erste Stellvertretung einer anderen Gruppe angehören. In diesem Fall wäre es ein Beamter. Könnte hier die/der Angestellte, der ja die Beamten vertritt und auch auf deren Liste steht, die 1. Stellvertretung in der Freistellung wahrnehmen??
Mir stellt sich jetzt aber die Frage, sollte in der konstituierenden Sitzung eine Angestellte als Vorsitzende in die Freistellung gewählt werden, müsste die erste Stellvertretung einer anderen Gruppe angehören. In diesem Fall wäre es ein Beamter. Könnte hier die/der Angestellte, der ja die Beamten vertritt und auch auf deren Liste steht, die 1. Stellvertretung in der Freistellung wahrnehmen??