Angestelltenlehrgang II als „Externer“ Wo? Wie? Kosten?
#1

Hallo zusammen,

als Qualifikation verfüge ich bereits über ein abgeschlossenes Diplomstudium der Verwaltungswissenschaft (Universität).

Momentan bin ich arbeitslos und auf Stellensuche und habe gemerkt, dass mir für viele interessante Stellen im ÖD einfach einige Grundlagen fehlen.

Meine Frage ist nun: Kann ich diese Basics im Rahmen eines Angestelltenlehrgangs II als Externer nachholen?

Gibt es vielleicht ein kurzes Vollzeitprogramm?

Würde ein solcher Kurs mir überhaupt den Zugang zum gehobenen Dienst bzw. einer äquivalenten Stelle als Tarifbeschäftigter eröffnen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

LG
Max
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#2

Sorry für die blöde Frage, aber ist ein Diplom in Verwaltungswissenschaft nicht mindestens gleichwertig? Das bezieht sich doch auch auf Verwaltung, oder nicht?
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#3

Nicht in DE, weil das in Bildungs- und dienstrechtlichen Belangen schlicht ein Irrenhaus ist.

In Bildungsdingen ist DE eine unglaubliches Land, wo ich jeden Tag schon mit dem Kopf schüttel und denke, das kann nicht wahr sein hier!!! Wo ist denn in diesem Bananenstaat die geistige Flexibilität? Nicht vorhanden!!

Wahrscheinlich erhält er Absagen trotz Studium Verwaltungswissenschaften, weil es eben nicht das duale Laufbahnstudium war, daher will er diesen Lehrgang machen und doppelt etwas lernen, um dann mal Zugang zu haben.

Ich kritisiere schon lange diese überverlängerten Bildungswege im Bildungssystem Deutschlands. In anderen Ländern sind sowohl Arbeitgeber flexibler, als auch Bildungssysteme.... z.B. macht man da, wenn man Ausbildung Verwaltung oder einen anderen Bachelor/Diplom hat, oft in kürzerer Zeit z.B. einen kürzeren Quereinsteigerbachelor (es wird was von Ausbildung angerechnet), oder dieser Verwaltungsdiplomer könnte in UK und anderswo einen Verwaltungsmaster machen, mit dem er in kürzerer Zeit Zusatzkenntnisse erhält und dann sich regulär in Verwaltungen bewerben kann.

Das ist eben alles der Nachteil beim dualen System in DE - es wird Zeit vergeudet, Doppelausbildungen finden statt, angeblich überall Mangel, weil nicht genug aus- oder weitergebildet wird....

In DE muss er also dann viel Zeit aufwenden, um noch Zugang zu Arbeitsplätzen zu erhalten - ich kenne das Drama, mir geht es ähnlich... weil man eben nur duale Abschlüsse Verwaltung oder AL II anerkennt.

So ist DE -- alles muss 100% passgenau sein, gerade auch im ÖD.

Ihr glaubt gar nicht wie offen und flexibel anderswo Bildungssysteme und Arbeitsmärkte sind, dagegen ist DE ein erstarrter Dampfer, wo man kaum vom Fleck kommt. Und in der Asylkrise wird man noch sehen, welche Nachteile unflexible Systeme haben - es fehlen bald Sozialarbeiter, Deutschlehrer, Asylentscheider --- aber nicht konsekutive Lernangebote, mehr kürzere Weiterbildungen, z.B. Schnellkurse Berufsberater/Arbeitsvermittler = Fehlanzeige.

Das Berufsprinzip in DE -- eine Erstausbildung, dann fast gar nichts mehr oder nur ein viel zu selten angebotener nicht offen zugänglicher AL II - das sind alles zu unflexible Systeme. Das System in DE ist veraltet, es muss z.B. auch möglich sein, sich speziell für Berufe wie Arbeitsvermittler in einem z.b. 6 Monats-Fernlehrgang gezielt qualifizieren zu können. Für die im mD muss es auch mehr Bildungsangebote geben, die eben offener zur Vfg. stehen, also wo man sich selbst die neue Berufsrichtung mehr aussuchen kann... in DE kanalisiert nur ein Arbeitgeber, im Ausland das Individuum, das sich durch offene Angebote selber fit für den Arbeitsmarkt macht und sich herauspickt, was es interessiert -- das sind dann Zertifkate, kürzere Fernlehrgänge etc... wo st denn das für die Verwaltung?

Und jetzt zum Fragesteller zurück:

Evtl. GiBT Fernkurs - dauert aber 30 bis 36 Monate - also mal wieder viel zu lange.... Recht des Landes Brandenburg Fernkurs AL II -- oder du musst dich noch mal regulär bewerben für ein duales Studium Verwaltung und lernst dann noch mal dual Verwaltung, damit du in das Laufbahnsystem gepresst werden kannst.

In der BRD braucht man für Bildung immer Geduld, das kann schon mal ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen, um mal einen Beruf wieder verlassen oder wechseln zu können. Ich könnt da noch Geschichten zu erzählen aus dem 2. Bildungsweg, von einer Krankenschwester, die dringend den Beruf wieder verlassen will, und für volle Berufswahlfreiheit noch mal Gymnasium machen musste 3 Jahre, dannn das Studium, bis die also den Erstberuf mal verlassen kann sind ca. 7 Jahre vergangen - so kann es einem in DE gehen, wenn man SCHNELL mal einen Beruf wieder verlassen will!

Das darf man in anderen Ländern NICHT erzählen, die lachen uns aus!


Gewünscht hätte ich dir und mir mehr flexiblere Angebote wie im Ausland..... so gibt es in DE viele Arbeitslose die sich nicht selbst an den Arbeitsmarkt anpassen könnnen, weil offene Angebote fehlen.... in DE läuft alles nur über Arbeitgeber und Beamte, anderswo entscheidet ein Individuum indivuell über seine Bildungsbiographie.
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#4

Und beim GiBT Fernkurs ist auch nicht sicher, ob du reinkannst, weil es in DE auch überall immer so komische Zugangshürden gibt. Im Ausland entscheidet immer das Individuum selbst, was es lernen will, in UK z.B. gibt es NULL Zugangshürden. Wer meint ihn interessiert das, der meldet sich an..

Das Berufsprinzip in DE ist verkehrt -- nur durch den vorher passenden Beruf erhält man Zugangsrechte, das sind Überregulierungen im Arbeitsmarkt die Flexibilität verringern! Die sind in DE überall - ganz grausam - z.B. muss eine Bürokauffrau die Steuerfachwirt lernen will, erst 5 Jahre, davon 3 Jahre einschlägig im Steuerbereich arbeiten, um z.B. diese Weiterbildung machen zu dürfen. Im Ausland mischt sich NIEMAND ein - das ist freigestellt und individuelle Bildungs- und Berufswahlfreiheit....

Das System in DE stimmt nicht, das lähmt das ganze Land. Es fehlen z.B. Steuerexperten und es gibt viele arbeitslose Bürokaufleute, aber ein arbeitsloser Bürokaufmann darf nicht mal einfach Steuerfachwirt lernen. Im Ausland gibt es keine Zugangshürden.

Auf Ihren Antrag werden durch das Staatliche Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen zur Fortbildungsprüfung zugelassen:

Verwaltungsfachangestellte bzw. Angestellte mit A1-Qualifikation - 3 Jahre Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung. Gleichgestellte Berufe sind Facharbeiter für Bürokommunikation, Sozialversicherungsfachangestellte, Justizfachangestellte.
Angestellte in der öffentlichen Verwaltung mit anderen Qualifikationen (Seiteneinsteiger) - 4 Jahre Berufspraxis mit Ausübung verwaltungstypischer Tätigkeiten entsprechend dem Berufsbild des Verwaltungsfachangestellte

Musst mal beim GiBt fragen, ob du trotzdem rein kommst, auch wenn du nicht im mD gearbeitet hast.
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