Vor 2 Stunden
Darf der Bauhofleiter mit den Bürgermeister uns(Mitarbeiter) 24 stunden bevor Winterdienst ist die Rufbereitschaft anordnen? Das ist doch sozial unverträglich? Wir haben einen Dienstplan, der uns zugewiesen wurde. Wir haben inzwischen eine Kernrufbereitschaft, die auch pauschal bezahlt wird.die Wochen vorher und nach, die ja auch verteilt wurde, sind flexibel!
Es heisst, der Bauhofleiter entscheidet wann eine Rufbereitschaft nötig ist. Das heisst im Klartext, für diese Zeit berkommen wir Rufbereitschaftsgeld ob wir fahren oder nicht. wenn wir aber keine angeordnete Rufbereitschaft haben, möchte er uns 24 stunden vorher sie anordnen! darf er das?
Es heisst, der Bauhofleiter entscheidet wann eine Rufbereitschaft nötig ist. Das heisst im Klartext, für diese Zeit berkommen wir Rufbereitschaftsgeld ob wir fahren oder nicht. wenn wir aber keine angeordnete Rufbereitschaft haben, möchte er uns 24 stunden vorher sie anordnen! darf er das?


