Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Wir haben als Abteilung eine Teamfinding-Maßnahme, die an 2 Tagen stattfinden soll (Fr. und Sa.). Da ich in Teilzeit regulär von Montag bis Donnerstag arbeite (7,8 Std pro Tag) wären es meiner Meinung nach an beiden Tagen angeordnete Üstd. Die Dame von der Perso teilte mir mit, dass nur der Samstag als angeordnete Üstd abgerechnet wird und der Freitag als normale Mehrarbeit gewertet wird. Ist dies korrekt? Bei Mehrarbeit müsste ich ja auch von meiner Seite als Teilzeitkraft zustimmen, wenn ich mich nicht irre?! Da der Veranstaltungsort auch noch 1 Std entfernt liegt vom Ausgangspunkt und hier mit dem Auto gefahren wird, müsste die Fahrtzeit ja auch als Arbeitszeit zählen oder? Vielen Dank schonmal für eine Info falls jemand helfen kann 😜
Viel hängt davon ab, was genau zur Arbeitszeit im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ob es feste Arbeitszeiten oder Gleitzeit ist und was Dienstvereinbarungen regeln.
" Bei Mehrarbeit müsste ich ja auch von meiner Seite als Teilzeitkraft zustimmen wenn ich mich nicht irre?! "
In den meisten Vertragsmustern für Teilzeitverträge ist diese Zustimmung enthalten.
"Die Dame von der Perso teilte mir mit, dass nur der Samstag als angeordnete Üstd abgerechnet wird und der Freitag als normale Mehrarbeit gewertet wird. Ist dies korrekt?"
Das hängt von den Details ab und ob der Arbeitgeber ggf. zeitnah anordnet die Stunden abzubauen.
"Da der Veranstaltungsort auch noch 1 Std entfernt liegt vom Ausgangspunkt und hier mit dem Auto gefahren wird, müsste die Fahrtzeit ja auch als Arbeitszeit zählen oder?"
Ordnet der Arbeitgeber an, mit dem Auto da hin zu fahren (dann ist es für Fahrer Arbeitszeit) oder gibt er nur vor am X Uhr da zu sein?
Vielen Dank für die Antworten. Im Arbeitsvertrag steht dass der Beschäftigte im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonn- Feiertags- Nacht- Wechselschicht, Schichtarbeit sowieso zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet ist. Ist halt hier die Frage, ob die Notwendigkeit gegeben ist, da es ja nicht einmal eine schriftliche Anordnung für die üst bzw die Mehrarbeit gibt. Zur zweiten Frage, wir sollen mit Fahrzeugen aus unserem Fuhrpark zum Veranstaltungsort fahren (stärkt das "Wir" Gefühl), hier sind aber keine festen Fahrer benannt, denke es wird dann nach Freiwilligen gesucht.
"Ist halt hier die Frage, ob die Notwendigkeit gegeben ist, da es ja nicht einmal eine schriftliche Anordnung für die üst bzw die Mehrarbeit gibt. "
Hängt halt davon ab, was es genau für eine Teamfinding-Maßnahme ist. Schriftform ist nicht zwingend. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber anordnet, an der Veranstaltung teilzunehmen.
"Zur zweiten Frage, wir sollen mit Fahrzeugen aus unserem Fuhrpark zum Veranstaltungsort fahren (stärkt das "Wir" Gefühl), hier sind aber keine festen Fahrer benannt, denke es wird dann nach Freiwilligen gesucht."
Für die Person(en) der/die die selber das/die Fahrzeige aus dem Fuhrpark fahren, ist es Arbeitszeit. Für die Mitfahrer ist es grundsätzlich keine Arbeitszeit. Hier gelten die Regelungen für Fahrzeiten wie im TVöD und Dienstvereinbarungen geregelt.