Anerkennungsjahr, Eingruppierung
#1

Hallo liebes Forum, ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar! Es geht um meine Eingruppierung im Tvöd SuE nach dem Anerkennungsjahr zum Erzieher.

Ich bin jetzt im Moment in S4 Stufe 3, eine Höhergruppierung in Stufe 4 ist für März nächsten Jahres tariflich/ laut Vertrag festgelegt. Da ich jetzt mein Anerkennungsjahr gemacht habe, werde ich ab September in S8a eingruppiert. Von anderen Arbeitgebern wurde mir Stufe 4 zugesichert, bei dem jetzigen allerdings nur Stufe 3. weiß vielleicht jemand an wen man sich wenden kann in tariflichen fragen?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
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#2

Hallo - ist ein bissel spät, aber:

Grundsätzlich nimmst Du gem. § 17 Abs. 4 TVöD in der SuE-Fassung bei einer Höhergruppierung die in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe mit und die Stufenlaufzeit beginnt neu(!). Insofern wäre ich da bei einer Höhergruppierung per September 2022 ganz vorsichtig und würde über eine zunächst "vorübergehende Höhergruppierung" [rechtlich unsauber; es geht um die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten] bis Ende März 2023 nachdenken (für die es jetzt ggf. zu spät ist), in der Du die Entgeltdifferenz als Zulage ausgezahlt bekommst und die bisherige Stufenlaufzeit weiterläuft.

Im Anerkennungsjahr wird Du (normaler Weise) nicht nach TVöD, sondern nach TVAöD vergütet, daher zählt das Jahr bei der Stufenlaufzeit "deiner" Stufe 3 nicht mit.

Der andere Arbeitgeber kann dich als Neueinstellung so eingruppieren, dass er das BAJ als Berufserfahrung und die vorher als Kinderpflegerin geleisteten Jahre als "förderlich" anerkennt und zum Ergebnis "Stufe 4" kommt; das wäre nach (1 Jahr Stufe 1, 3 Jahre Stufe 2 und 4 Jahre Stufe 3 glaube ich, also) acht Jahren beruflicher Tätigkeit der Fall. Er kann auch hingehen und die Vorzeiten "negieren" und dich nach Stufe 2 vergüten.

Dein jetziger Arbeitgeber kann selbstredend feststellen, dass er auf Grund deiner überdurchschnittlichen Leistungen die Stufenlaufzeit verkürzt und dich "vorzeitig" der Stufe 4 zuordenen. Muss er aber nicht.

Wenn "nur" um das Geld geht:
Bestell deinem AG einen schönen Gruß, dir läge eine Angebot EG 8a Stufe 4 vor, dass Du aus monetären Gründen anzunehmen gedenkst. Auf Grund der langjährigen guten Zusammenarbeit (so oder ähnlich) möchtest Du ihm aber die Gelegenheit geben, sein "Angebot" zu überdenken.

Das würde übrigens auch "heute" noch gehen, während eine rückwirkende "vorübergehende Höhergruppierung" (Ungenauigkeit s.o.) eher unwahrscheinlich ist.
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#3

Hallo. Ich werde im August mein Anerkennungsjahr in einer kita anfangen. Sie konnten mir nur sagen, dass ich dann nach tvöd bezahlt werde. Aber in welcher stufe und Gruppe konnte mir keiner sagen.. nur, dass es ca 1600€ brutto sein sollen. 
Habe nichts schwarz auf weiß bisher und in der tvaöd steht auch nichts von 1600€..  sondern wesentlich weniger!
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#4

Normal dürfte TVPöD und nicht TVöD sein: https://www.kommunalforum.de/tvpoed.php
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