Anerkennung Berufsausbildung
#1

Hallo,

ich bin ausgebildeter Sozialversicherungsfachangestellter und arbeite nun schon 6 Jahre in der Kommunalverwaltung. Ich habe versucht meine Ausbildung anerkennen zu lassen als Verwaltungsdachangestellter. Dies wurde von meiner Kommune aber leider nur teilweise anerkannt, da angeblich zu viele Abweichungen im Lehrplan vorhanden waren. Nun habe ich noch einen Lehrgang für Quereinsteiger besucht, wo genau die fehlenden Fächer vermittelt wurden. Zwar nicht im vollen Umfang aber es hat für mich ausgereicht um sagen zu können dass es sich hier auch nur um Arbeit mit dem Gesetz handelt und dies nicht wirlich ein grosser Unterschied zu der Bearbeitung aus dem SGB ist.

Ich habe schon mehrfach gehört, dass meine Ausbildung ohne weiteres komplett anerkannt wurde als Verwaltungsfachangestellter. Auch die Bankkaufleute werden 1 zu 1 anerkannt als Verwaltungsfachangestellte. Mich würde interessieren, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt, wo die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten komplett anerkannt wurde und derjenige so gleichgestellt ist mit dem Verwaltungsfachangestellten / Angestelltenlehrgang 1. Ausserdem würde ich gerne wissen wie ein solcher Bewertungsvorgang vonstatten geht und wo man das alles nachlesen kann, um selber mal zu bewerten.

Gruss
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#2

Moin,

die Grundlagen dazu ergeben sich aus § 3 Abs. 3 der Anlage 3 zu § 25 BAT (gehört zum fortgeltenden Teil des BAT):

Zitat:(3) Von der Verpflichtung zur Ausbildung und Prüfung kann insoweit abgesehen werden, als der Angestellte außerhalb des kommunalen Bereiches eine oder mehrere Prüfungen abgelegt hat, die den Prüfungen nach § 1 Abs. 2 gleichwertig sind.

Die Gleichwertigkeit wird in der Regel mit den Arbeitgeberverbänden abgesprochen und ist für den Bereich der Sozialversicherungsfachangestellten mit Sicherheit geklärt.

Viele Grüße
1887
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#3

Genauso ist es bei mir und ich habe auch schon öfters gehört das es schon 1 zu 1 anerkannt wurde. Vor allen Dingen frage ich mich immer wieder wo bei den bankkaufleuten eine höhere Übereinstimmung vorliegen soll. Mir ist nicht bekannt das diese in Ihrer Ausbildung Kommunalrecht, Arbeitsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht usw. vermittelt bekommen haben. Ich habe sogar bei der BKK Akademie angerufen und gefragt und dort wurde ganz klar die Aussage getroffen das die eine gleichwertige Ausbildung ist.

Es ist aber so das ich auch den 5 monatigen Lehrgang besucht habe und es immer noch nicht reicht um die komplette Anerkennung zu erhalten. Im Prinzip müsste ich nun den AL 1 machen. Da stellt sich die Frage wozu ich dann überhaupt eine Ausbildung gemacht habe die von dem her was vermittelt wurde, doch deutlich anspruchsvoller war als da was ich in den 5 Monaten im Studieninstitut erlebt habe. Nun ich benötige aber auch jemanden bei dem das schon mal glatt durch gegangen ist um dies als Beispiel anzubringen. Schade das sich hier noch keiner gemeldet hat.
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