Amtszulage A9Z - Ruhegehalt
#1
Shy 

Ich sag erst mal herzlich Grüß Gott.

Nun meine Frage: die Amtszulage zu A9 ist ja prinzipiell ruhegehaltsfähig. Sie ist ja statusrechlich keine Beförderung. Ist es deshalb notwendig diese Zulage zwei Jahre vor der Pensionierung bekommen zu haben ?

Nachdem ich nirgens etwas dazu finde, wäre ich für eine kompetente Antwort danbar.
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#2

Jetzt haben doch 128 Teilnehmer meine Frage gelesen. Eine befriedigende Antwort bekam ich allerdings nicht. Schade eigentlich, hab mir schon mehr versprochen.
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#3

Hi.

Wenn man mal keine Antwort bekommt, kann das viele Gründe haben.

Eventuell ist deine Frage einem Beamtenrechtler, denn der wäre da schon sinnvoll, nur noch nicht aufgefallen. Ich habe auch schon viele Fragen überlesen, die ich hätte beantworten können.

Oder aber es tummelt sich hier gerade keiner, der die Frage beantworten kann.

Frag doch mal bei dir im Amt nach, dort müssten ja die Fachleute sitzen. Wenn du eine Antwort hast, kannst du die gerne hier einstellen.

Gruß
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#4

Dank Dir für Deine Antwort.
Nein bei mir im Amt möchte ich nicht danach fragen. Zudem glaub ich hier auch keine entsprechende Antwort zu bekommen. Gut der Versorgungsverband wäre eine Möglichkeit. Aber ich dachte gar nicht, dass es so kompliziert ist, und hoffte auf etwaige Erfahrungsberichte.
Bei mir geht´s letztlich drum, lohnt es sich noch darum zu kämpfen, oder ist der Zug eh abgefahren. Aber vielleicht kommt doch noch was.
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#5

Hallo, ja die Amtszulage ist ruhegehaltsfähig...
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#6

Hallo vielen Dank für Deine Antwort,
Dass die Amtszulage ruhegehaltfähig ist, war mir schon klar. Die Frage war wie lange vor Eintritt in die Pension diese erfolgen müsste (2 Jahre, wie bei einer Beförderung ?)
Mittlerweile hat sich die Frage erledigt, da ich seit 1.7.16 im Ruhestand bin. Mein Personalchef war damals der Meinung, die Zulage müsste 2 Jahre vorher erfolgen, und verwehrte sie mir damit. Ich ging dann einige Monate früher,als ursprünglich geplant und bin jetzt auch sehr glücklicher Pensioär ohne die Zulage.
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#7

014 014 ,

die Schwierigkeit die hier entsteht ist wohl, dass das in jedem Bundesland anders geregelt sein könnte.

Auf meine Nachfrage bei der Dienststelle wurde mir ein Auszug aus dem Kommentar der VwV zum alten Beamtenversorgungsgesetz (§5 Absatz 3) übersandt, aus dem hervorgeht, dass auch bei dieser Zulage die 2-Jahresfrist gilt.
Wenn Du etwas anderes erfahren hast, gibt es dafür sicherlich auch eine Rechtsgrundlage. Danach würde ich einmal fragen.
Verspätete Grüße
delme1
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#8

(22.09.2014, 18:43)dr`hiesige schrieb:  Ich sag erst mal herzlich Grüß Gott.

Nun meine Frage: die Amtszulage zu A9 ist ja prinzipiell ruhegehaltsfähig. Sie ist ja statusrechlich keine Beförderung. Ist es deshalb notwendig diese Zulage zwei Jahre vor der Pensionierung bekommen zu haben ?

Nachdem ich nirgens etwas dazu finde, wäre ich für eine kompetente Antwort danbar.

Warum bekommt du dann aber eine Beförderungsurkunde?
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#9

Man bekommt keine Urkunde, vielmehr erhält man eine Einweisung ☝️ in das Amt.
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#10

Also ich hab heute eine Beförderungsurkunde erhalten für a9z
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#11

Eine "Selbstgemachte"? mit eigenem Text? also keine formelle, da es ja nur eine Zulage ist und somit eigentlich keine Beförderung, oder?
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#12

In Bayern war das vor Jahren auch keine Beförderung. Mittlerweile hat sich das geändert. Hab in vielen Texten jetzt gelesen, dass das von A9 nach A9 AZ eine Beförderung darstellt.
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#13

Die Z wird gerne absichtlich später gegeben. So wird der ein oder andere überlegen, ob er nicht noch ein paar Monate dranhängen wird. Dies finde ich als Sauerei.
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#14

Muss das denn genau zwei Jahre sein? Ein Beispiel: Man wurde zum 1.12.21 befördert und möchte mit Ablauf des 30.11.23 gehen. Reicht das, um das Gehalt ruhegehaltsfähig zu machen?
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