18.04.2015, 21:51
Hallo miteinander,
ich stehe kurz vor der Zusage für einen Studienplatz zum Diplom-Verwaltungswirt. Es fehlen jedoch noch einige Unterlagen, das wichtigere davon wäre das amtsärztliche Zeugnis.
Mich würde interessieren, ob und was (!) meine Behörde (Dienstherr) aus der Gesundheitsprüfung erfährt?
Gilt hier die ärztliche Schweigepflicht, oder werden, bei der Untersuchung angegebene Krankheiten, weitergegeben?
Was erfährt konkret die Behörde (also mein zukünftiger Dienstherr)? Nur die Prognose, ob ein vorzeitiges Ausscheiden möglich ist oder auch konkrete Ergebnisse der Gesundheitsprüfung?
Die Frage bezieht sich auf Bayern (staatliche Einstellungsbehörde)
ich stehe kurz vor der Zusage für einen Studienplatz zum Diplom-Verwaltungswirt. Es fehlen jedoch noch einige Unterlagen, das wichtigere davon wäre das amtsärztliche Zeugnis.
Mich würde interessieren, ob und was (!) meine Behörde (Dienstherr) aus der Gesundheitsprüfung erfährt?
Gilt hier die ärztliche Schweigepflicht, oder werden, bei der Untersuchung angegebene Krankheiten, weitergegeben?
Was erfährt konkret die Behörde (also mein zukünftiger Dienstherr)? Nur die Prognose, ob ein vorzeitiges Ausscheiden möglich ist oder auch konkrete Ergebnisse der Gesundheitsprüfung?
Die Frage bezieht sich auf Bayern (staatliche Einstellungsbehörde)