Amtsarzt Anwärter
#1

Hallo miteinander,

ich stehe kurz vor der Zusage für einen Studienplatz zum Diplom-Verwaltungswirt. Es fehlen jedoch noch einige Unterlagen, das wichtigere davon wäre das amtsärztliche Zeugnis.

Mich würde interessieren, ob und was (!) meine Behörde (Dienstherr) aus der Gesundheitsprüfung erfährt?

Gilt hier die ärztliche Schweigepflicht, oder werden, bei der Untersuchung angegebene Krankheiten, weitergegeben?

Was erfährt konkret die Behörde (also mein zukünftiger Dienstherr)? Nur die Prognose, ob ein vorzeitiges Ausscheiden möglich ist oder auch konkrete Ergebnisse der Gesundheitsprüfung?

Die Frage bezieht sich auf Bayern (staatliche Einstellungsbehörde)
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#2

Auch ein Amtsarzt hat eine ärztliche Schweigepflicht zu beachten. Das Gutachten sagt nachher nur deinem Dienstherren, ob du als tauglich oder nicht tauglich, oder tauglich unter Auflagen eingestuft wirst. Krankheiten dürfen nur dem Dienstherren mit deiner Einwilligung genannt werden. Mach dir also keine Sorgen. Du kannst den oder die Ärztin aber auch konkret fragen, was Sie weitergeben und was nicht.
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