27.11.2012, 15:41
LPVG NW
Hallo,
mich würde mal interessieren, was andere Personalräte als Stellungnahme abgeben, wenn sie zur amtsärztlichen Untersuchung angehört werden. Ich glaube aus einem Seminar behalten zu haben, dass sich der Personalrat nicht allzu positiv dafür aussprechen sollte. Zu befürchten steht ja doch, dass Nachteile (bis hin zur Kündigung bei Angestellten, wenn sie ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können) entstehen und nicht nur, wie die Dienststelle es formuliert, eine sachverständige Überprüfung beispielsweise eines ärztlichen Attestes als Ziel anstrebt. Welche Bedenken kann man äußern?
Letztendlich muss der Beschäftigte der Aufforderung zum Besuch des Amtsarztes ja auch folgen.
Hallo,
mich würde mal interessieren, was andere Personalräte als Stellungnahme abgeben, wenn sie zur amtsärztlichen Untersuchung angehört werden. Ich glaube aus einem Seminar behalten zu haben, dass sich der Personalrat nicht allzu positiv dafür aussprechen sollte. Zu befürchten steht ja doch, dass Nachteile (bis hin zur Kündigung bei Angestellten, wenn sie ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können) entstehen und nicht nur, wie die Dienststelle es formuliert, eine sachverständige Überprüfung beispielsweise eines ärztlichen Attestes als Ziel anstrebt. Welche Bedenken kann man äußern?
Letztendlich muss der Beschäftigte der Aufforderung zum Besuch des Amtsarztes ja auch folgen.