Amtsärztliche Untersuchung
#1

LPVG NW

Hallo,
mich würde mal interessieren, was andere Personalräte als Stellungnahme abgeben, wenn sie zur amtsärztlichen Untersuchung angehört werden. Ich glaube aus einem Seminar behalten zu haben, dass sich der Personalrat nicht allzu positiv dafür aussprechen sollte. Zu befürchten steht ja doch, dass Nachteile (bis hin zur Kündigung bei Angestellten, wenn sie ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können) entstehen und nicht nur, wie die Dienststelle es formuliert, eine sachverständige Überprüfung beispielsweise eines ärztlichen Attestes als Ziel anstrebt. Welche Bedenken kann man äußern?
Letztendlich muss der Beschäftigte der Aufforderung zum Besuch des Amtsarztes ja auch folgen.
Zitieren
#2

BayPVG Bayern

Lieber Kollege,

leider kann ich dir keine Ratschläge geben. Es findet sich aber bestimmt noch jemand, der hierzu schon Erfahrungen gesammelt hat.

Im Zuge dessen ist für unseren PR diese Frage aufgetaucht:
Ist der PR zu amtsärztlichen Untersuchungen anzuhören? Wo findet man hierzu eine Grundlage für Personalräte in Bayern?
Zitieren
#3

Nur wenn der Betroffene selbst den PR um Hilfe bittet, kann dieser tätig werden - ansonsten aber nicht. Ich war längere Zeit schwer erkrankt, musste zur amtsärztlichen Untersuchung und ging unmittelbar danach in den Ruhestand. Unser PR bekam meine Frühpensionierung überhaupt nicht mit - und dies war auch gut so ! Es wäre eine bodenlose Unverschämtheit gewesen, hätte er sich in meine Angelegenheit ungefragt eingemischt, denn er vertrat stets die Interessen der Amtsleitung und nicht die des Personals.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers