Altersteilzeit - Passive Zeit
#1

Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage zu meiner Altersteilzeit und ehrlich gesagt konnte mir dazu nicht einmal die IG Metall eine Auskunft erteilen.

Bin in der passiven Phase meiner Altersteilzeit (drei Jahre) und gehe als langjährig Versicherter (Jahrgang Sep. 1962) am 01.06.2027 in abschlagsfreie Rente. Mit Beginn meiner Ausbildung am 01.09.1978
habe ich dann 2027 49 Beitragsjahre voll.

Jetzt hat aber unsere Regierung dieses Jahr noch eine Rentenreform vor. Falls dort beschlossen wird, dass für langjährig Versicherte das "Aus" kommt, habe ich keine Rechtssicherheit und stehe hilflos da.
Auch für jetzige Versicherte, die sich in der aktiven oder passiven ATZ befinden oder dies Jahr abschließen wollen, besteht dieses Problem. Keine Rechtssicherheit!

Kann mir dazu jemand etwas sagen? 1989 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine erneute, größere Rentenreform, die aber wegen des Mauerfalls und der Deutschen Einheit erst 1992 wirksam wurde.
Wie wurde es dort gehandhabt? Oder sollte ich mit damit an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden?

Dank im voraus ...
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#2

Vielleicht dies hier?

Geburtsjahrgang 1964 = Renteneintrittsalter ausschließlich mit Vollendung des 67. Lebensjahres, § 35 SGB VI

Geburtsjahrgänge vor 1964 = Tabellenwerte des § 235 SGB VI- eine Vertrauensschutzregel

Soweit durch neue Gesetze oder Rechtsprechung Änderungen zu Ungunsten rentennaher Jahrgänge oder für Rentner erfolgen, wird meistens Vertrauensschutz gewährt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Kürzungen in der Rentenberechnung schrittweise erfolgen. Der Vertrauensschutz richtet sich entweder nach Stichtagen, nach einem bestimmten Rentenbeginn oder dem Geburtsjahrgang der Rentenberechtigten.
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