27.10.2022, 16:24
Guten Tag,
das Altenheim, in dem ich Betriebsrat bin, gleicht sich momentan im Zuge des Tariftreuegesetzes dem AVR an. Wir haben viele Mitarbeiter, die hier nach 30 Jahren nun in Lohngruppe 3 eingestuft werden sollen. Eine höhere Einstufung ist laut Geschäftsführerin nicht möglich, da es sich hier um einen "Systemwechsel" handelt, das Einstufen in Gruppe 3 sei schon Entgegenkommen genug. Inwiefern müssen bei einem Systemwechsel zum AVR bisherige Jahre im Betrieb angerechnet werden?
Vielen lieben Dank
das Altenheim, in dem ich Betriebsrat bin, gleicht sich momentan im Zuge des Tariftreuegesetzes dem AVR an. Wir haben viele Mitarbeiter, die hier nach 30 Jahren nun in Lohngruppe 3 eingestuft werden sollen. Eine höhere Einstufung ist laut Geschäftsführerin nicht möglich, da es sich hier um einen "Systemwechsel" handelt, das Einstufen in Gruppe 3 sei schon Entgegenkommen genug. Inwiefern müssen bei einem Systemwechsel zum AVR bisherige Jahre im Betrieb angerechnet werden?
Vielen lieben Dank