Darf es sein, dass man als Strassenreiniger nur die Lohngruppe 1 bekommt, auch wenn man Maschinen bedient, Auto fährt und ständig als Mülllader aushelfen muss ?
Nein. Die EG1 ist für "einfachste Tätigkeiten". §15 Anlage 3 TVÜ-VKA. Es zählen auch die landesbezirklichen TV. Bei der Bedienung von Maschinen und dem Fahren von Kfz sehe ich da durchaus Tätigkeiten, die nicht unter "einfachste" fallen.... In einschlägigen Kommentaren (z.B. Görg und Guth) wird von einer "nicht erforderlichen Vor- oder Ausbildung gesprochen. Ein Führerscheinerfordernis ist aber schon mal per se eine geforderte Ausbildung im weiteren Sinne....