Als Rechtsanwaltsfachangestellte in den öffentlichen Dienst - Fragen zur Bewerbung
#1

Ein Hallo an alle Verwaltungs(fach)angestellte!

Tja, meine Frage beruht darauf, dass ich als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte nach fast 10 Jahren Kanzleileben nun versuchen will, in den (nichttechnischen) öffentlichen Dienst zu gelangen, was ich ursprünglich schon wollte und zu früh aufgegeben hatte.

Nun ist aber mein letztes Schulabschlusszeugnis, also dasjenige aus der 12. Klasse der gymnasialen Oberstufe, sehr deprimierend. Es hat eine 5 in Mathe und eine 5 in einem meiner drei Leistungsfächer, nämlich in Wirtschaft (dabei war ich in Wirtschaft in den Jahren zuvor deutlich besser, aber in Mathe war die Note in der Oberstufe immer 4 oder 5. Noch dazu war ich ne eher stille Schülerin (von wegen mündliche Mitarbeit). In den anderen beiden Leistungsfächern Deutsch und Englisch hatte ich ne 3. Im Realschulabschlusszeugnis und den vorangegangnen Zeugnissen hatte ich in Deutsch, Englisch, Französisch und noch einigem anderen ne 2, aber in Mathe auch ne 4, letztere auch in Chemie und Physik. Weiß nicht, was mit mir los war.

Mein Zeugnis der Berufsschule dagegen ist sehr gut, hab insgesamt mit 2 abgeschlossen und fast nur Einser in allen drei Berufsschulzeugnissen, außer bei einem, da is wieder ne 4 in Mathe drin, in Rechnungswesen und Gebührenberechnung z.B. hatte ich aber auch ne Eins bzw. Zwei.

Das Mathe-Problem hat sich verflüchtigt, hab alles privat nachgelernt, klappte super, arbeite seit Jahren viel, gern und gut mit Zahlen in der Kanzlei, hab auch freiwillig auf eigene Kosten neben der 40-Stunden-Woche 1 x wöchentlich abends nen langfristigen Finanzbuchhaltungskurs belegt, erstelle auch Rechnungen etc., was alles in meinen Einser-Beurteilungszeugnissen auch drinsteht.

Findet Ihr, ich hätt gar keine Chance, wenn ich NUR die drei guten Berufsschulzeugnisse bei der Bewerbung auf eine Verwaltungstelle (auch wenn sie nur halbtags wär und auch nicht unbedingt im kommunalen Bereich) beifüge - zusammen mit meinen anderen Zusatzqualifikationen/Zertifikaten/Beurteilungszeugnissen - und das Oberstufen- und Realschulzeugnis ganz weglasse, bevor die letzteren mir alles sofort versauen?

Oder wärs auch möglich, nur das REALschulzeugnis beizufügen und von der Oberstufe lediglich die Bescheinigung über die Fachhochschulreife in Wirtschaft, die mir in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem gewissen Notendurchschnitt zuerkannt wurde? Auf dieser Schulbescheinigung über den sogenannten "schulischen Teil der Fachhochschulreife" steht eine Kurzversion meiner Noten in der Oberstufe, witzigerweise ohne das dritte Leistungsfach, nämlich Wirtschaft. Dadurch sieht diese Bescheinigung natürlich annehmlicher aus als das eigentliche Abgangszeugnis der Oberstufe, obwohl Mathe da auch wieder schlecht ist.

Habe nach der 12. Klasse schon mal ein Jahrespraktikum in einer Kommunalverwaltung absolviert in zwei Abteilungen, hab da auch ein Einserzeugnis bekommen. Da aber nach Ablauf des Jahres auch jedem anderen Interessierten schon im Vorhinein gesagt wurde, dass von den kommenden Verwaltungsfachangestellten-Azubis dort wohl niemand übernommen werden könne (der interne Stellenkampf war bis dato tatsächlich hässlich genug anzusehen) und überall anderswo in der Gegend dasselbe gesagt wurde, entschloss ich mich sicherheitshalber zur anderen Ausbildung.

Also: Hab ich mehr Chancen, wenn ich Realschulzeugnis und/oder Oberstufenzeugnis weglasse oder wenn ich es beifüge? In der Verwaltung sind ja da die Regeln bekanntlich oft strenger als sonstwo.

Ich danke schon mal im Voraus für jede Antwort, hoffentlich kommen welche... Und Entschuldigung für den Riesentext.

Liebe Grüße in die Verwaltungswelt!

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die mal lieber anonym bleiben möchte ;o)

Nochmals Hallo!
Ich möchte noch eine weitere Frage stellen:
Wie in etwa wären meine Chancen, wenn ich ALLE erwähnten Schulabschlusszeugnisse vorlegen würde, selbst wenn dies bei der Stellenausschreibung nicht ausdrücklich gefordert ist? Bei manchen Büroberufen genügt ja unter Umständen bereits das Berufsschulabschlusszeugnis nebst neuerer Arbeitgeberzeugnisse, Zusatzzertifikate etc., zumindest wenn man wie ich schon fast 30 Jahre alt ist (daher wäre auch die Suche nach einer Ausbildungsstelle zur Verwaltungsfachangestellten wohl aussichtslos).

Ich vermute im Nachhinein, dass mir in diesem Forum ohnehin niemand sagen wird, dass ich ein Zeugnis weglassen darf. Verständlich ;o)

Liebe Grüße
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#2

Hallo J.,
ich würde das Schulabschlusszeugnis definitiv nicht vorlegen, da es aufgrund des nachfolgenden Abschlusses und der Berufszeit nicht mehr relevant ist.
Vielleicht bewirbst Du Dich doch noch auf eine Ausbildungsstelle, dann wirst Du innerhalb der Verwaltung voll anerkannt. Du kannst Dir da durchaus Chancen ausrechnen.
Gruß
Sabine
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#3

ein Hallo an Frau J.

einiges in deinen Texte ist mir noch nicht klar:

(17.08.2012, 10:52)Frau J. schrieb:  Ein Hallo an alle Verwaltungs(fach)angestellte!

Tja, meine Frage beruht darauf, dass ich als gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte nach fast 10 Jahren Kanzleileben nun versuchen will, in den (nichttechnischen) öffentlichen Dienst zu gelangen, was ich ursprünglich schon wollte und zu früh aufgegeben hatte.

1. möchtest Du noch eine Ausbildung zum Beamten absolvieren ?
2. ansonsten was erhoffst Du dir von einem Wechsel in den öffentlichen Dienst ?
[b]

Nun ist aber mein letztes Schulabschlusszeugnis, also dasjenige aus der 12. Klasse der gymnasialen Oberstufe, sehr deprimierend. Es hat eine 5 in Mathe und eine 5 in einem meiner drei Leistungsfächer, nämlich in Wirtschaft

[b]3. was verstehst Du unter Wirtschaft ? Betriebswirt, Volkswirtschaft, Gastwirtschaft St191 ?


dabei war ich in Wirtschaft in den Jahren zuvor deutlich besser, aber in Mathe war die Note in der Oberstufe immer 4 oder 5. Noch dazu war ich ne eher stille Schülerin (von wegen mündliche Mitarbeit). In den anderen beiden Leistungsfächern Deutsch und Englisch hatte ich ne 3. Im Realschulabschlusszeugnis und den vorangegangnen Zeugnissen hatte ich in Deutsch, Englisch, Französisch und noch einigem anderen ne 2, aber in Mathe auch ne 4, letztere auch in Chemie und Physik. Weiß nicht, was mit mir los war.

Mein Zeugnis der Berufsschule dagegen ist sehr gut, hab insgesamt mit 2 abgeschlossen und fast nur Einser in allen drei Berufsschulzeugnissen, außer bei einem, da is wieder ne 4 in Mathe drin, in Rechnungswesen und Gebührenberechnung z.B. hatte ich aber auch ne Eins bzw. Zwei.

Das Mathe-Problem hat sich verflüchtigt, hab alles privat nachgelernt, klappte super, arbeite seit Jahren viel, gern und gut mit Zahlen in der Kanzlei, hab auch freiwillig auf eigene Kosten neben der 40-Stunden-Woche 1 x wöchentlich abends nen langfristigen Finanzbuchhaltungskurs belegt, erstelle auch Rechnungen etc., was alles in meinen Einser-Beurteilungszeugnissen auch drinsteht.

Findet Ihr, ich hätt gar keine Chance, wenn ich NUR die drei guten Berufsschulzeugnisse bei der Bewerbung auf eine Verwaltungstelle (auch wenn sie nur halbtags wär und auch nicht unbedingt im kommunalen Bereich) beifüge - zusammen mit meinen anderen Zusatzqualifikationen/Zertifikaten/Beurteilungszeugnissen - und das Oberstufen- und Realschulzeugnis ganz weglasse, bevor die letzteren mir alles sofort versauen?

Bei einer Bewerbung sollte man auch einen Lebenslauf vorlegen.
Wenn hier nun steht - Gymnasium von - bis und die entsprechenden Zeugnisse fehlen -
was glaubst Du was man darüber denkt ?

Ich würde alles vollständig zusammenfügen, würde allerdings in meiner Bewerbung auch auf die nachträglichen Zusatzausbildungen + verbesserten Noten hinweisen.

Oder wärs auch möglich, nur das REALschulzeugnis beizufügen und von der Oberstufe lediglich die Bescheinigung über die Fachhochschulreife in Wirtschaft, die mir in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einem gewissen Notendurchschnitt zuerkannt wurde? Auf dieser Schulbescheinigung über den sogenannten "schulischen Teil der Fachhochschulreife" steht eine Kurzversion meiner Noten in der Oberstufe, witzigerweise ohne das dritte Leistungsfach, nämlich Wirtschaft. Dadurch sieht diese Bescheinigung natürlich annehmlicher aus als das eigentliche Abgangszeugnis der Oberstufe, obwohl Mathe da auch wieder schlecht ist.

Habe nach der 12. Klasse schon mal ein Jahrespraktikum in einer Kommunalverwaltung absolviert in zwei Abteilungen, hab da auch ein Einserzeugnis bekommen. Da aber nach Ablauf des Jahres auch jedem anderen Interessierten schon im Vorhinein gesagt wurde, dass von den kommenden Verwaltungsfachangestellten-Azubis dort wohl niemand übernommen werden könne (der interne Stellenkampf war bis dato tatsächlich hässlich genug anzusehen) und überall anderswo in der Gegend dasselbe gesagt wurde, entschloss ich mich sicherheitshalber zur anderen Ausbildung.

Und Du glaubst jetzt ist es besser, nachdem gerade in der Kommunalverwaltung Plätze in vielen Bereichen abgebaut werden und viele Plätze von Beamten/Angestellten die in die Rente/Ruhestand wechseln nicht mehr besetzt werden ?
Auch hier hat zwischenzeitlich die elektronische Datenverarbeitung Einzug gehalten.


Also: Hab ich mehr Chancen, wenn ich Realschulzeugnis und/oder Oberstufenzeugnis weglasse oder wenn ich es beifüge? In der Verwaltung sind ja da die Regeln bekanntlich oft strenger als sonstwo.

Ich danke schon mal im Voraus für jede Antwort, hoffentlich kommen welche... Und Entschuldigung für den Riesentext.

Liebe Grüße in die Verwaltungswelt!

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte, die mal lieber anonym bleiben möchte ;o)

Nochmals Hallo!
Ich möchte noch eine weitere Frage stellen:
Wie in etwa wären meine Chancen, wenn ich ALLE erwähnten Schulabschlusszeugnisse vorlegen würde, selbst wenn dies bei der Stellenausschreibung nicht ausdrücklich gefordert ist? Bei manchen Büroberufen genügt ja unter Umständen bereits das Berufsschulabschlusszeugnis nebst neuerer Arbeitgeberzeugnisse, Zusatzzertifikate etc., zumindest wenn man wie ich schon fast 30 Jahre alt ist (daher wäre auch die Suche nach einer Ausbildungsstelle zur Verwaltungsfachangestellten wohl aussichtslos).

Ich vermute im Nachhinein, dass mir in diesem Forum ohnehin niemand sagen wird, dass ich ein Zeugnis weglassen darf. Verständlich ;o)

Liebe Grüße

wenn sich bei mir jemand bewerben würde und der Lebenslauf bzw. Zeugnisse wären nicht vollständig, würde ich die Unterlagen einfach wieder zurück schicken.

Ansonsten würde ich mir die Bewerberin anschauen und sie einfach einem Test unterziehen.
Denn es ist auch bei Arbeitnehmern zwischenzeitlich bekannt, dass teilweise Abitur-Absolventen mit Note 1, nicht für jeden Bereich geeignet sind und andere Schüler mit erstmals schlechteren Noten + weiteren Ausbildungen manchmal die besseren Arbeitskräfte sind.

Viele Grüße!
Merger

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#4

Hallo zurück!

Sorry, dass ich erst jetzt antworte; ich dacht, ich bekäm ne E-Mail-Benachrichtigung, wenn sich hier im Forum was tut, aber die kam nicht.

Danke für alle Antwort(en) erstmal. Also für die Beamtenlaufbahn interessier ich mich weniger. Ich wär auch zufrieden, wenn ich ne Teilzeitstelle im ÖD hätte und nen Zweitjob noch woanders, zumal Teilzeit-Beschäftigung wohl ohnehin die Zukunft der Bürobranche sind. Mit einem Job in der Kommunalverwaltung rechne ich ohnehin nicht, ich weiß, dass mans da mitunter am schwersten reinschafft.

Ins Leistungsfach Wirtschaft fiel sowohl BWL (als Schwerpunkt inkl. viel Wirtschaftsrechnerei) als auch VWL, allerdings geht das aus den Zeugnissen nicht hervor.

Meine Gründe zum Wechsel sind u. a. einfach, dass mir die Arbeit in der Verwaltung besser gefallen hat als das Kanzleileben, welches ich definitiv nicht mehr fortführen will. Die Gründe hierfür erschließen sich, wenn man online ein wenig über Arbeitsbedingungen, Gehälter, Zukunftsaussichten etc. der Rechtsanwaltsfachangestellten nachforscht, den Rest bekommt man in der Praxis mit. Nicht viele REFAs bleiben dauerhaft in Kanzleien. Und was den Stellenabbau und die Sicherheit angeht, so gehören - nach dem was ich von Verwaltungsangestellten so mitbekomme - die Stellen im ÖD offenbar im Vergleich nach wie vor noch zu den sehr viel besseren Bürojobs, sofern man - wie gesagt - genommen wird.

Für eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bin ich mit fast 29 zu alt, fürchte ich. Überlegt hatte ichs mir natürlich schon. Meine erste Bewerbung überhaupt war auf eine Ausbildungsstelle zur Verwaltungsfachangestellten, hat aber nicht geklappt. Und jetzt...naja, hab z.B. schon zur Beamtenlaufbahn Dinge gehört von wegen "mit 30 muss man da fertig sein" usw.. Wobei ich eh nicht glaube, dass ich sogar in den Vorbereitungsdienst aufgenommen würde. Muss ja auch vlt. nicht sein.

Gut, zumindest weiß ich nun, dass die Meinungen auch im Verwaltungsbereich geteilt sind *g* Das Glas ist halbvoll, kann man sagen.

Also nochmals vielen Dank, die Antworten haben mich schon weiter gebracht.
Viele Grüße

Frau J.
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#5

Ich bin ursprünglich auch ReNo-Gehilfin (so hieß das damals noch) und bin als Quereinsteiger in den öD. Habe als Schreibkraft angefangen und irgendwann den Angestelltenlehrgang I gemacht und so die Ausbildung verkürzt nachgemacht. Klar, bin nicht verbeamtet, aber das hat auch Vorteile. Inzwischen bin ich im gehobenen Dienst, ohne noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung machen zu müssen. Das geht als Beamter z.B. nicht.

Als Rechtsanwaltsfachangestellte gehst Du ja schon in die Richtung. Du kannst zumindest Gesetze lesen und sowas. Von daher ist zumindest in Nds. die Ausbildung anerkannt, um nach einiger Zeit Praxis im öD, den Angestelltenlehrgang I zu machen.
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#6

(06.09.2012, 14:56)Gast schrieb:  Für eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bin ich mit fast 29 zu alt, fürchte ich. Überlegt hatte ichs mir natürlich schon.

hm... da hast Du sicherlich recht.
Mit 29 steht man ja schon kurz vor der Pensionierung.
Am besten jetzt schon auf die Rente vorbereiten. P033

Bist Du wirklich der Meinung, dass für deine weiteren Arbeitsjahren,
keine Ausbildungen mehr erforderlich sind ?

Ich stehe schon seit über 40 Jahren im Berufsleben und meine letzte Fachausbildung habe ich im letzten Monat absolviert. St191

Gruß



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#7

Ich finde auch, mit 29 kannst du locker noch eine Verwaltungsausbildung machen. Selbst wenn es die 3 Jahre zum Verwaltungsfachangestellten sind, ist das kein Ding.

Du wirst, wie Merger es beschreibt, nie auslernen und dich ohnehin immer fortbilden müssen.
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#8

Der Angestelltenlehrgang I dauert ein halbes Jahr und dafür ist man mit 29 Jahren auch wenn sie noch ein paar Jahre Berufserfahrung in der Verwaltung sammeln muß, auf keinen Fall zu alt.
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