Als Landesbeamte zur Kommune wechseln
#1

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen. Ich bin beim Land NRW Beamtin auf Lebenszeit und habe mich gerade auf eine neue Stelle in einer Kommune beworben. Ich möchte auch dort als Beamtin weiter arbeiten sofern man mir damit entgegen kommt. Leider finde ich im Internet nichts zu diesem Wechsel.

Meine Fragen wären:

Was muss ich tun? Ist es eine Versetzung, muss ich kündigen oder mich abordnen lassen? Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, wie schnell das Ganze geht bzw. wie lange mein Dienstherr dies hinauszögern kann.

Vielen Dank schon mal!
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#2

Oh, es ist schon überraschend eine solche Frage von einer Beamtin a.L. zu lesen. Diese Fragen gehören zum kleinen 1 x 1 … 
Fragen Sie doch mal Ihren Personalrat, der kann Ihnen bestimmt helfen.
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#3

Guten Abend, wenn du eine Lösung gefunden hast, wäre es super, wenn du sie teilst! Vielen Dank!
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#4

Hallo,

auf keinen Fall kündigen. Wenn die neue Behörde dich haben will muss die einen Antrag stellen an deinen Dienstherrn, mit der Bitte um die Versetzung. Wenn dein Dienstherr dich nicht gehen lässt, muss die neue Behörde dich verbeamten (also du bekommst die Urkunde) und dann kündigst du bei deinem jetzigen Dienstherrn. Das ist dann die feindliche Übernahme. Abordnung geht überhaupt nicht, weil mit einer Abordnung gehörst du immer noch deinem jetzigen Dienstherrn und wirst auch von ihm bezahlt. Das macht kein Mensch. Eine Abordnung ist nur eine Zeitlich begrenzte Übergabe von Bediensteten bis man eine Lösung gefunden hat. Meistens passiert es innerhalb eine Behörde, wo der gleiche Dienstherr ist.
MfG
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#5

Hallo,
wenn du zu der Kommune wechseln willst muss der neue Dienstherr bei deinem jetzigen Dienstherren einen Versetzungsantrag stellen. In den meisten Fällen wird die Versetzung abgelehnt. Wenn dein neuer Dienstherr dich unbedingt haben will kann er dich neu ernennen. In diesem Fall muss du keinen Entlassungsantrag stellen, da dein Beamten Status bei dem alten Dienstherr endet mit neue Verbeamtung kraft Gesetzes, Art. 22Abs.2 Beamtenstatusgesetz. Das nennt man Raubernennung. Mit einem Wechsel der Behörde hast du Anspruch auf eine Zwischenbeurteilung wenn du in dem Beurteilungszeitraum bist, Art. 57 LlbG. Ansonsten muss du einen Antrag gem. Art. 72 BayBg zur Ausstellung eine qualifizierten Dienstzeugnisses. Ich hoffe ich konnte hier einige Fragen beantworten. Die Vorschriften gelten für Bayern.
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#6

Auch ich stehe vor diesem Problem... Ich bin Bundesbeamtin und würde eine Stelle in der Kommune bekommen, welche mir sehr zuspricht, da sie mir als 2-fach Mama sehr entgegenkommen und sich auch meine Fahrtzeit halbieren würde. Meine jetzige Dienststelle hat die Versetzung natürlich abgelehnt, jetzt die Frage "Raubernennung" oder kündigen (natürlich nur mit schriftlicher Zusage über Neuernennung)... Was mich und den neuen Dienstherren noch interessiert, wie läuft das ganze mit den Versorgungslasten? Kennt sich da jemand aus?

LG Sandra
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#7

Wie kommt ihr auf die Idee, dass das Land der Versetzung grundsätzlich nicht zustimmt?
Ich bin ehemalige Polizeibeamtin, habe dann krankheitsbedingt einen Laufbahnwechsel zur Verwaltungsbeamtin (Land NRW) gemacht und wechsele nun ebenfalls in eine Kommune. Hier lehnt niemand irgendetwas ab und ich muss mich auch nicht "neu einstellen" lassen. 
Ich werde schlichtweg versetzt und gut ist.
Wenn die Versetzung zB auch eine Beförderung beinhaltet, muss der alte Dienstherr sogar noch schneller zustimmen.
Alles Gute! Smile
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#8

§ 15 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz
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