Als Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft nur in E5 eingruppiert
#1

Mein Sohn wird fertig als Fachkraft Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Der Arbeitgeber will nur E5 vergüten. Was kann man tun, außer den Betrieb verlassen?
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#2

Um welchen Tarifvertrag geht es? TVöD? TV-V? TV-L?

Im allen genannten Tarifverträgen richtet sich die Eingruppierung nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten. Das heißt bei Ihrem Sohn werden offenbar Tätigkeiten mit der Wertigkeit der Entgeltgruppe 5 übertragen. Das ist für Fachkräfte direkt nach der Ausbildung nicht unüblich. Bei entsprechender Bewährung werden dann häufig anspruchsvollere Tätigkeiten übertragen, die auch eine höhere Eingruppierung nach sich ziehen.
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