Als Datenerfasser nur E4?
#1

Hallo,

in einer Stellenausschreibung steht:

"Im Aufgabengebiet der Datenkorrektur sind mittels eines Softwareprogramms aus digitalisierten  Beihilfeanträgen  die  ausgelesenen  Daten  zu  überprüfen.  Im  Detail  sind  hier  folgende
Tätigkeiten zu erledigen

- Prüfung, ob digitalisierte Daten korrekt zugeordnet wurden
- fehlende, unvollständige oder unlesbare Datenfelder ergänzen bzw. korrigieren

Wir setzen voraus:

- eine  abgeschlossene Berufsausbildung  als  Fachangestellte/r  für  Bürokommunikation
bzw. Verwaltungsfachangestellte/r
oder
- eine  abgeschlossene  Berufsausbildung  als  Bürokauffrau/Bürokaufmann bzw.  als
Kauffrau/Kaufmann für  Bürokommunikation
mit mehrjähriger  Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, in Unternehmen oder Kanzleien im Verwaltungsbereich
oder
- eine andere abgeschlossene  vergleichbare  Berufsausbildung mit  mehrjähriger  Berufserfahrung
im   öffentlichen   Dienst,   in   Unternehmen   oder   Kanzleien   im Verwaltungsbereich

Wir erwarten von Ihnen:

- gute und schnelle Auffassungsgabe
- Konfliktfähigkeit,
- Belastbarkeit und Teamfähigkeit,
- kontinuierliche Konzentrationsfähigkeit, besonders bei gleichförmiger Arbeit

Wir bieten Ihnen:

Die  Einstellung  erfolgt  als  Beschäftigte/r  nach  Entgeltgruppe 4 des  Tarifvertrages  des  Landes
Hessen  (TVH)."

Wenn man sich allerdings  die Entgeltordnung von TVH durchliest, erfüllt das doch eher E6, oder!?

Oder ist E4 tarifkonform?

Grüße
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#2

Wo werden denn da gründliche oder gar vielseitige Fachkenntnisse benötigt? Für mich wäre schon die E4 grenzwertig. Ohne weitere Informationen hätte ich E3 in Betracht gezogen. Aber schwierige Tätigkeiten und damit E4 sind vertretbar. Mehr als E4 aber m.E. nicht.

Unklar ist weshalb die Berufsausbildungen verlangt werden. Aber das ist für die Eingruppierung nicht von Relevanz. Der TV-H kennt im Gegensatz zum TVöD im allgemeinen Teil ja keine Auffangfallgruppe in der E5 ("Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit") und wenn würde es an den entsprechenden Tätigkeiten fehlen.
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#3

Bin als Datenerfasser angestellt:

Bei mir hieß die Ausschreibung damals:

"In der Nachkorrektur sind mittels eines Softwareprogramms aus digitalisierten Beihilfeanträgen die
ausgelesenen Daten zu überprüfen. Im Detail sind hier folgende Tätigkeiten zu erledigen:
Prüfung, ob digitalisierte Daten korrekt zugeordnet wurden,
fehlende, unvollständige oder unlesbare Datenfelder ergänzen bzw. korrigieren
Wir setzen voraus:
Tauglichkeit dauerhafter Bildschirmtätigkeit und
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellte/r für Bürokommunikation bzw.
Verwaltungsfachangestellte/r oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Justizfachangestellte/r,
Sozialversicherungsfachangestellte/r oder
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bürokauffrau/Bürokaufmann bzw. als
Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation mit mehrjähriger Berufserfahrung im öffentlichen
Dienst, in Unternehmen oder Kanzleien im Verwaltungsbereich.
Wir erwarten:
gute und schnelle Auffassungsgabe,
Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit,
kontinuierliche Konzentrationsfähigkeit, besonders bei gleichförmiger Arbeit"

Hab jetzt nicht Wort für Wort verglichen, müsste aber dieselbe sein!?

Ich bekam erst E4 und nach einem Jahr E6.
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#4

Aufgrund der Anforderung in der Ausschreibung bist du m. E. in Entgeltgruppe 5 einzugruppieren.
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#5

@Roland
Woraus soll sich das ergeben?
Im TV-H gibt es im allgemeinen Bereich keine Fallgruppe mit "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender Tätigkeit". Selbst wenn führt eine entsprechende Vorgabe in der Ausschreibung nicht zwingend dazu. Es kommt immer noch auf die Tätigkeit an. Insbesondere wenn es nur kleine Zeitanteile gibt für die eine bestimmte Qualifikation nötig sind würde diese nicht zwingend auf die Gesamteinstufung durchschlagen.
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#6

Dann haben wohl die mit E6 richtig Glück, was!? xD

Ich sehe auch eher eine max. E4, als irgendwas Höheres! Mit Verlaub, Datenerfassung selbst, also nur am PC sitzen und irgendwelche Daten überprüfen, evtl. ändern, ist meist einfach nur "Enter-Drücken".
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