Als Beamter kündigen?
#1

Hey zusammen,

ich fange bald eine Ausbildung an und bin dann Beamtenanwärter. Vor kurzem habe ich auch ein kleines Business nebenbei eröffnet und es läuft immer besser. Die Ausbildung will ich natürlich trotzdem machen, da ich mich noch auf nichts verlassen kann. Nur frage ich mich, wenn ich mit der Ausbildung fertig bin, ob ich einfach so kündigen kann (um mich auf die noch Nebentätigkeit zu fokussieren) und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt (vielleicht Jahre, vielleicht Monate kommt drauf an wie es läuft) wieder einsteigen und weiterarbeiten kann im Beamtenverhältnis. Gibt es dafür irgendwelche bestimmten Regelungen wegen dem Beamtentum oder ist das so, dass wenn ich eine Ausbildung dazu habe, immer wieder Beamter werden kann?

LG
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#2

Das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ist kein Problem. Bei einem Beamtenanwärter kann man auch einfach auf die Übernahme als Beamter auf Probe verzichten.
(Das ist ggf. natürlich mit negativen finanziellen Auswirkungen verbunden.)

Ein erneutes Einsteigen erfordert dann eine erfolgreiche Bewerbung auf eine entsprechende Stelle.
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#3

Früher musste man einen Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn man weniger als 5 Jahre als Beamter gearbeitet hat. Ich weiß nicht, ob es die Regelung noch gibt, hängt wahrscheinlich auch vom Bundesland ab.
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#4

Gibt es denn überhaupt eine "Übernahmegarantie" seitens des Dienstherrn? Ich musste mich damals rechtzeitig vor Abschluss des Studiums ganz normal auf ausgeschriebene Stellen bewerben und kam dann (wie der Großteil meines Jahrgangs) als Angestellter mit Zeitvertrag unter.

Der erfolgreiche Studienabschluss garantiert dir im Normalfall noch lange keinen Beamtenstatus, sondern lediglich die theoretische Möglichkeit. Kommunalverwaltungen (abgesehen vielleicht von Großstädten) beschäftigen bereits seit langer Zeit bevorzugt im Angestelltenverhältnis. Wenn du langfristig ein Beamtenverhältnis anstrebst, solltest du daher jede sich bietende Chance ergreifen; es könnte die letzte gewesen sein.

Wie der Vorposter bereits geschrieben hat, muss man zudem meines Wissens die Anwärterbezüge ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn man den öffentlichen Dienst vor Ablauf einer gewissen Zeit freiwillig verlässt. Zur Befreiung von der Rückzahlungspflicht musste man damals nachweisen, dass man sich auf eine bestimmte Anzahl passender ausgeschriebener Stellen beworben und jeweils eine Absage erhalten hat.

Zu guter Letzt solltest du dich auf jeden Fall noch vorab erkundigen, was dein künftiger Dienstherr von deinem "Business" hält. Wenn dir das nicht als Nebentätigkeit genehmigt wird, haben sich deine Fragen erst mal erübrigt...
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#5

(04.07.2022, 09:17)Gast schrieb:  Das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ist kein Problem. Bei einem Beamtenanwärter kann man auch einfach auf die Übernahme als Beamter auf Probe verzichten.
(Das ist ggf. natürlich mit negativen finanziellen Auswirkungen verbunden.)

Ein erneutes Einsteigen erfordert dann eine erfolgreiche Bewerbung auf eine entsprechende Stelle.
Das heißt dann, dass wenn man sich wieder bewirbt, man dann von da an 2 Jahre auf Probe ist und dann auf Lebenszeit so wie ich es verstanden habe.

Was genau meinst du mit "negativen finanziellen Auswirkungen"
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#6

Noch ein anderer Aspekt: Ob es tatsächlich so einfach ist, nach einem Ausstieg später wieder in das Beamtenverhältnis einzusteigen, kann Dir momentan niemand prophezeien. Ich könnte mir eher vorstellen, dass Du zunächst "nur" mit einem Zeitvertrag angestellt wirst. Ich glaube nicht, dass man Dir nach einem Ausstieg direkt die Chance geben wird, die Probezeit als Beamter zu absolvieren.
Aber auch das Angestelltenverhältnis hat so seine Vorteile.
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