Allgemeine Fragen wegen Bewerbungsfrist und Bewerbungsgespräch
#1

Hallo,

ich habe einige Fragen, ich habe mich beim Öffentlichen Dienst beworben und die Bewerbungsfrist ist 19.05.2023. Einstellungstermin wäre am 01.06.2023. Es gibt insgesamt 3 freie Stellen, alles die gleichen Tätigkeiten in einem Bauhof bei einer Stadt.

Fragen

  1. Ich möchte wissen, werden die Bewerbungen erst ab dem 19.05.2023 gesichtet oder auch schon vorher?
  2. Wie ist das mit Bewerbungsgesprächen, werden die erst ab dem 19.05.2023 stattfinden oder auch vorher? und wie viele Personen sind im Bewerbungsgespräch dabei?
  3. Ich möchte wissen, sagen wir mal, es bewerben sich nur 2 Personen für die 3 freie Stellen, ist es dann eigentlich schon sicher, dass ich dann einer dieser Stellen bekommen würde?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Christian
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#2

Ich wollte noch ergänzen zu Frage 2, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Heißt das dann, dass auch die Schwerbehindertenvertretung sicher dabei sein wird? 
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#3

1. Der Normalfall dürfte sein, man die Vorauswahl erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist vornimmt. Aber erste Bearbeitungsschritte können auch schon vorher beginnen. Die meisten Arbeitgeber werden eine Einstellung zum 1.6. nicht schaffen und diese zu einem späteren Termin vornehmen.
2. Meist erst später. Aber es gibt viele verschiedene Arbeitgeber im öffentlichen Dienst die je nach Situation auch noch unterschiedlich vorgehen.
Entsprechend ist auch Größe und Zusammensetzung der Auswahlkommission unterschiedlich.
3. Nein es kann auch das Ergebnis geben, kann jemand nicht geeignet ist.
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#4

1. Eingehende Bewerbungen werden bei uns sofort gesichtet und durch Eintrag in eine Tabelle (Eckdaten, Ausbildung, Qualifikationen etc.) ausgewertet. Das kann aber anderswo ganz anders gehandhabt werden.

2. Wenn nach der Hälfte der Bewerbungsfrist schon 10 Bewerbungen vorliegen, wird man schon mal die ersten Termine vereinbaren. Man kann ja schlecht an einem Nachmittag 20 Vorstellungsgespräche führen (bei uns werden generell alle Bewerber eingeladen; auch die, bei denen wir aufgrund der Bewerbungsunterlagen große Zweifel an der Eignung haben). Wer bei den Gesprächen anwesend ist, kann nicht pauschal gesagt werden.

3. Wir stellen lieben niemanden ein, als jemanden, der eindeutig ungeeignet ist.
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#5

1. Bei uns werden Bewerbungen ab Bewerbungseingang gesichtet.
2. Bewerbungsgespräche sollten, wenn es richtig läuft, nicht vor Ablauf der Bewerbungsfrist stattfinden. Es kann sein, dass sich im letzten Moment noch ein Schwerbehinderter bewirbt. In diesem Fall muss die Schwerbehindertenvertretung, sofern vorhanden, zu allen Bewerbungsgesprächen eingeladen werden.
3. Nein.
Zur Ergänzung der Frage 2: Sofern der Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung hat, sollte diese auch sicher dabei sein.
Eine Schwerbehindertenvertretung wird ab 5 dauerhaft beschäftigten Schwerbehinderten gewählt.
Es gibt allerdings auch Betriebe, die das Sozialgesetz missachten.
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