Alleine im EMA - EG?
#1

Hallo zusammen!

Ich arbeite in einer kleineren Kommunalverwaltung (7.500 Einwohner, ca. 25 Mitarbeiter im Rathaus) im Einwohnermeldeamt.
Als einzige Sachbearbeiterin in diesem Bereich bin ich logischerweise auch für den Gesamtbereich des Amtes zuständig (Meldewesen, Passwesen, BZR, Sperren, X-Meld, Datenübermittlungen, Auskünfte und und und...) Zudem kümmere ich mich auch um einige Angelegenheiten im Bereich Wahlen. Mein nächster Vorgesetzter ist mein Amtsleiter, dieser trifft jedoch keinerlei Entscheidungen und ist mit den Vorgängen und RGL im Amt in keiner Weise vertraut.

Die Bereiche Anmeldung Hundesteuer (Steueramt) und Fischereischeine (Ordnungsamt), sowie Führerscheine (Landkreis) liegen nicht bei mir (ist ja oft unter dem Begriff Bürgerbüro gesammelt). Ansonsten bin ich in aber komplett auf mich selbst gestellt und muss auch in Ermessensentscheidungen alleine entscheiden. Fachliches kann ich nur mit Kollegen aus den Nachbarkommunen besprechen.

Aktuell bin ich in EG 6 eingruppiert. Wäre ich nun als normale SB einem Sachgebietsleiter unterstellt, der das EMA fachlich führt, hätte ich keinerlei Probleme mit der Eingruppierung. Da in den umliegenden Kommunen jedoch auch die SB, die tagtäglich z.B. "nur" Anmeldungen im Meldewesen machen,  EG 6 bekommen, frage ich mich schon, ob meine Eingruppierung gerechtfertigt ist.
Ich habe schon häufig gehört, dass z.B. Auskunftssperren und X-Meld Nachrichten oft als alleinige Aufgabenbereiche an erfahrende SB übertragen werden.

Meine Vorgängerin hat vor ein bis zwei Jahren mal einen Antrag auf EG 7 gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt.

Was denkt Ihr? Sollte ich noch einen Versuch wagen und eine Höhergruppierung anstreben?
Ganz liebe Grüße aus Niedersachsen!
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#2

Hallo!

bei mir ist´s die gleiche Situation, gleicher Tätigkeitsbereich + Gewerbe, auch E6 Sad

Ich würde mich der Frage von Gast 1 somit anschließen wollen.
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#3

EG 6 ist die korrekte Eingruppierung für die genannten Tätigkeiten.
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#4

Mich stört einfach, dass bestimmte Aufgaben in meinem Bereich nicht als selbstständige Tätigkeit anerkannt werden. Dazu gehören z.B.
- Ermessensentscheidungen zum Thema Auskunftssperren (Prüfung der Tatsachen, Dauer der vorübergehenden Eintragung usw.)
- Überprüfung auf Echtheit von ausländischen Dokumenten
- Überprüfung der Staatsangehörigkeit eines neugeborenen Kindes
- Örtliche Ermittlungen
- Bestimmung von Wohnstatus, einschließlich Beratung und Entscheidung über Haupt- und Nebenwohnungen
... um nur einige Punkte zu nennen.

Die Begründung, dass es Programme gibt, die bei der Bearbeitung unterstützend mitwirken, ändert nichts daran dass hier eigene selbstständige Denkprozesse und Entscheidungen erbracht werden. Man muss schließlich immer auf die Person und den vorliegenden Fall eingehen und kann nicht alles nach Schema X abarbeitem.
Zumal besteht unsere Arbeit ja nicht nur aus dem stumpfen Führen der Register. Ohne die Überprüfung von ausländischen Pässen erhalten z.B. auch Personen, die keine Ansprüche haben, eine Meldebescheinigung mit der sie arbeiten und Leistungen beantragen können.

Zu #3:
Die bloße Aussage, dass EG6 korrekt ist, finde ich eher weniger hilfreich (hat man hier ja schon öfters gelesen). Haben Sie vielleicht eine gute Kommentierung zu diesem Thema gelesen, die Sie mir empfehlen könnten? Die Begriffe im TVöD selbst sind ja eher wenig definiert...
Vielen Dank im Voraus!
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#5

Hallo,
leider kann ich die vorgebrachten Fragen nicht beantworten, sondern diese auch nur noch einmal aufwerfen.
In unserem Bürgerbüro sind wir sogar nur mit EG 5 eingestuft, was aus meiner Sicht unserer Arbeit absolut nicht gerecht wird.
Wir sind gerade dabei eine Neubewertung unserer Stellen zu beantragen, zumal ja ab November mit der Einführung der eID Card für Ausländer noch eine große Aufgabe auf uns zukommt (Hier vor allem Prüfung ausländischer Identitäten und Dokumente).

Wie in den vorigen Beiträgen schon beschrieben liegt bei einem Teil unserer Aufgaben durchaus ein Entscheidungs- und Ermessensspielraum vor, der meiner Meinung nach sogar eine EG 7 rechtfertigen würde.

Hat jemand Erfahrungen mit höheren Eingruppierungen im EMA? Wie sehen dort die Stellenbeschreibungen aus und wie werden die einzelnen Arbeitsvorgänge bewertet?
Uns wäre wichtig, noch ein paar handfeste Formulierungen zu finden, die das selbstständige Arbeiten in unserem EMA unterstreichen und den Entscheidungs- und Ermessensspielraum darlegen. Im Prinzip weiß man, dass man die Arbeit dementsprechend erledigt, findet ab keine richtige Beschreibung dafür, damit es den tarifrechtlichen Anforderungen genügt.

Bei mehreren Fortbildungen habe ich von anderen Kolleginnen gehört, dass deren Stellen sogar mit EG 8 bewertet sind.

Ich freue mich auf euren Zahlreichen Antworten :-)
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#6

In unserer Kommune wurde das EWO in die EG7 bewertet. Nachbarkommunen haben teils sogar die EG8.
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#7

Ich würde dringend dazu raten, deine Gewerkschaft zu fragen. Dazu ist eine gute Stellenbeschreibung wichtig, da es nicht nur auf die Tätigkeit sondern auch auf den zeitlichen Anteil an der Gesamtstelle ankommt. Leider hat eine große Aufgabenfülle keine Bewertungsrelevanz. Viel Erfolg!
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