Aktuelle Informationen über die Abschlussprüfung 2025/2026
#1

Guten Tag,
wir sind eine Gruppe von Auszubildenen und einigen Umschülern für den Beruf zum/zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (NSI). Leider können wir nirgendwo eine umfassende, verständliche und verbindliche Zusammenfassung zum Thema „Abschlussprüfung bestanden/nicht bestanden und die daraus möglichen Folgen und Möglichkeiten“ finden. Die einen sagen dies, die andern das, Online-Recherche ergibt auch verschiedene Antworten, und es gibt natürlich die wildesten Spekulationen, Hörensagen, etc.  Unsere Fragen:
 
1.      Spielen die Noten der Zwischenprüfung und/oder die Schulnoten beim NSI eine relevante Rolle bei/für die Zulassung zur Abschlussprüfung?


2.      Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden ein oder zwei Mal?


3.      Ist es korrekt, dass bei der Schriftlichen Prüfung, wenn diese z. B. zweimal mit „ausreichend“ und zwei Mal mit „ungenügend“ (keine 6) durch mündliche Prüfung ausgeglichen werden kann? Oder wie ist es sonst?


4.      Müssen bei nicht bestanderer Prüfung ALLE Prüfungsteile zwingend wiederholt werden? Können auf Antrag bestandene Teile davon ausgenommen werden?


5.      Wie lange hat man Zeit ggf. eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen, muss hierzu der Abschlusslehrgang zwingend wiederholt werden?


Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Mühen und Antworten!
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#2

Hallo und Grüße an bfw und Grone Smile

1. Die Noten aus der Zwischenprüfung zählen nicht in die Abschlussprüfung hinein. Ich würde aber empfehlen, sich die absoluten Basics JETZT anzueignen, falls es in der Zwischenprüfung nicht so gut lief.
Die Berufsschulnoten haben auch keine Relevanz, jedoch kann Stoff der Berufsschule (bisher weiß ich es nur von Nutzwertanalyse) in der Abschlussprüfung vorkommen.

2.  Zwei Mal kannst du wiederholen. Du hast also insgesamt drei Versuche.
  • Erstversuch
  • 1. Wiederholung
  • 2. Wiederholung

3. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens drei Prüfungen mit mindestens ausreichend (5 Notenpunkte) benotet und insgesamt 20 Punkte erreicht wurden (in den schriftlichen Prüfungen.)
Deine Aussage ist richtig, dass man eine der beiden Prüfungsleistungen zwischen 2-4 Notenpunkten durch die mündliche Ergänzungsprüfung ausgleichen kann. 
Mündliche Ergänzungsprüfung und mündliche Prüfung sind nicht das gleiche. Die Ergänzungsprüfung, findet unmittelbar vor der mündlichen Prüfung statt und zu letzterer tritt man auch nur an, wenn man in der Ergänzungsprüfung Erfolg hatte.

0- 1 Punkt in einer Prüfung = durchgefallen, Abschlussprüfung nicht bestanden
2- 4 Punkte = unterpunktet; also mindesten 26 von 100 Rohpunkten
5-15 Punkte = bestanden

4. und 5. Also bei uns musste man, wenn man durchgefallen ist, den NSI Abschlusslehrgang im nächsten Jahr nochmal wiederholen und dann an der Prüfung mit den dann bekanntgegebenen Fächern erneut sein Glück versuchen. Stell dir vor, du würdest ein Schuljahr wiederholen, weil du durchs Abi gefallen bist.
Über mögliche Härtefallanträge müsstest du dich mal mit deiner Ausbidungsverwaltung in Verbindung setzen oder schauen, ob die APVO-AD-Verw o.ä. was hergibt. Mir ist da spontan nichts bekannt.
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