Vor 8 Stunden
Guten Tag,
wir sind eine Gruppe von Auszubildenen und einigen Umschülern für den Beruf zum/zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (NSI). Leider können wir nirgendwo eine umfassende, verständliche und verbindliche Zusammenfassung zum Thema „Abschlussprüfung bestanden/nicht bestanden und die daraus möglichen Folgen und Möglichkeiten“ finden. Die einen sagen dies, die andern das, Online-Recherche ergibt auch verschiedene Antworten, und es gibt natürlich die wildesten Spekulationen, Hörensagen, etc. Unsere Fragen:
1. Spielen die Noten der Zwischenprüfung und/oder die Schulnoten beim NSI eine relevante Rolle bei/für die Zulassung zur Abschlussprüfung?
2. Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden ein oder zwei Mal?
3. Ist es korrekt, dass bei der Schriftlichen Prüfung, wenn diese z. B. zweimal mit „ausreichend“ und zwei Mal mit „ungenügend“ (keine 6) durch mündliche Prüfung ausgeglichen werden kann? Oder wie ist es sonst?
4. Müssen bei nicht bestanderer Prüfung ALLE Prüfungsteile zwingend wiederholt werden? Können auf Antrag bestandene Teile davon ausgenommen werden?
5. Wie lange hat man Zeit ggf. eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen, muss hierzu der Abschlusslehrgang zwingend wiederholt werden?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Mühen und Antworten!
wir sind eine Gruppe von Auszubildenen und einigen Umschülern für den Beruf zum/zur Verwaltungsfachangestellten in Niedersachsen (NSI). Leider können wir nirgendwo eine umfassende, verständliche und verbindliche Zusammenfassung zum Thema „Abschlussprüfung bestanden/nicht bestanden und die daraus möglichen Folgen und Möglichkeiten“ finden. Die einen sagen dies, die andern das, Online-Recherche ergibt auch verschiedene Antworten, und es gibt natürlich die wildesten Spekulationen, Hörensagen, etc. Unsere Fragen:
1. Spielen die Noten der Zwischenprüfung und/oder die Schulnoten beim NSI eine relevante Rolle bei/für die Zulassung zur Abschlussprüfung?
2. Wie oft kann die Prüfung wiederholt werden ein oder zwei Mal?
3. Ist es korrekt, dass bei der Schriftlichen Prüfung, wenn diese z. B. zweimal mit „ausreichend“ und zwei Mal mit „ungenügend“ (keine 6) durch mündliche Prüfung ausgeglichen werden kann? Oder wie ist es sonst?
4. Müssen bei nicht bestanderer Prüfung ALLE Prüfungsteile zwingend wiederholt werden? Können auf Antrag bestandene Teile davon ausgenommen werden?
5. Wie lange hat man Zeit ggf. eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen, muss hierzu der Abschlusslehrgang zwingend wiederholt werden?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Mühen und Antworten!