Aktivierung von Umbaumaßnahmen
#1

Guten Abend.
Ich bin Mitarbeiter in einem kommunalen Eigenbetrieb. Aktuell besteht der Auftrag ein Bestandsgebäude, hier eine Schule, in Teilen für die Einrichtung einer Kindertagesstätte umzubauen. Der umzubauende Anteil an der Gesamtfläche macht ungefähr ein Drittel aus.
Für mich stellt sich die Frage, ob die Umbaukosten zu aktivieren sind. Also handelt es sich um eine neue Bewertungseinheit oder nicht. Als zusätzliche Informationen sollte man wissen, dass die Kosten durch den städtischen Haushalt getragen werden und dem Eigenbetrieb als Investitionszuschuss zukommen. Das Schulgebäude hat bis auf den Kindergarten, welcher übrigens nur als Übergangslösung für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren eingerichtet wird, keine weitere Nutzung. Das gesamte Gebäude ist also abgängig.

Vielleicht kann mir jemand einen nützlich Tipp geben. Ich bin derzeit der Meinung, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine zu aktivierende Maßnahme handelt.
Es ist aus meiner Sicht kein Erweiterungsbau.
Vorab vielen Dank
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#2

Moin,

aus meiner Sicht handelt es sich um eine Nutzungsänderung nach Umbau. Aus diesem Grunde sind die Kosten zu aktivieren.

Gruß

Detlef
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#3

Aber entsteht auch eine neue Bewertungseinheit, die die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert? Das sehe ich nicht.
Aber Danke für deine Einschätzung.
VG
Martin
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#4

Bekommt man einen Investitionszuschuss muss die Maßnahme als Investition laufen...
Ist das Schulgebäude bereits abgeschrieben?
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