Abwesenheitsnotiz in Outlook
#1

Hallo,

mich stört, dass in unserer Verwaltung in der Abwesenheitsnotiz von Outlook anzugeben ist, wann man (im Falle von Abwesenheiten) wieder erreichbar ist. Dieses Datum ist ferner auch auf einem Schild an der Bürotür zu vermerken.

Wie ist das datenschutzrechtlich zu sehen ? Unser Datenschutzbeauftragter findet diese Angaben in Outlook und auch die Schilder in Ordnung ...

Ich meine: Wen geht es an, wie lange ich Urlaub habe, zur Kur bin oder krank bin ? Diese Infos können auch missbraucht werden, z.B. sind es ja schöne Tipps für Einbrecher.
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#2

...ich halte diese Form (insbesondere auf den Türschildern) ebenfalls für bedenklich..es reicht der Hinweis, dass man zur Zeit nicht erreichbar ist und wer die Vertretung macht...
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#3

Auf Anraten unserer EDV-Abteilung gebe auch keine Daten mehr an. Und seit ich mal nach dem Urlaub längere Zeit krank war und somit falsche Daten in Outlook waren, sagt keiner mehr was.
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#4

Ob Email-Account, Bürotür, internes Telefonbuch oder Anrufbeantworter, alles gehört dem Arbeitgeber.
Er ist zuständig die Erreichbarkeit seiner "Stellen" zu organisieren.
Stellen sind nun Mal zwangsläufig personalisiert.

Bei uns gibt die Anweisung, dass bei geplanter Abwesenheit (Urlaub, Lehrgang, Dienstreise, Kur) ein Ende-Datum in die Abwesenheitsnachricht zu setzen ist.
Der Vertreter hat immer alle Zugriffsrechte auf den Email-Account des Vertretenen laut Geschäftsverteilungsplan.
Das Empfangen und Senden von privaten Email wurde deshalb verboten.

Bei ungeplanter Abwesenheit (Krankheit) setzt die Büroleitung die Abwesenheitsnachricht ein, aber mit "...bis auf Weiteres nicht erreichbar."

Ich habe keine Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen des Arbeitgebers.
Allein aus Vorname+Nachname lässt sich keine Meldeadresse ermitteln um dich heimzusuchen.
Umgekehrt:
Wenn jemand im Dienst ist, dann weiß auch jeder Einbrecher, dass er dann nicht zuhause ist.

Viel bedenklicher finde ich, dass Kollegen Dritten mündlich Auskunft geben warum jemand nicht da ist (..ist krank, .. ist im Urlaub, ..hat sich das Bein gebrochen. usw.)
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#5

Also wenn man eher ländlich wohnt und nicht gerade Maier oder Müller heißt, lässt sich sehr wohl herausfinden, wo jemand wohnt. An der in der Antwort von 16.35 beschriebenen Vorgehensweise habe ich erhebliche Bedenken, was den Datenschutz angeht. Bei uns hat weder der Vorgesetzte noch Kollegen direkten Zugriff auf den Account des ggf. Abwesenden.

Allerdings läuft der groeßte Teil der dienstlichen Kommunikation über einen gemeinsamen fachbereichsspezifischen E-Mail Account.
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#6

Guten Abend,

ich gehe mit der Ansicht der #4 konform. Bei uns ist es genauso geregelt. Datenschutzrechtlich spricht insoweit offensichtlich nichts dagegen, denn sonst hätte die/ der zuständige Datenschutzbeauftragte nach Prüfung der Rechtmäßigkeit ihre/ seine Zustimmung nicht erteilen dürfen.

Zudem gibt es gewissermaßen Richtlinien von Arbeitgebern an Arbeitnehmer (Dienstvereinbarungen), die geltendes Recht darstellen. Gegen geltendes zu verstoßen, kann geahndet werden. Somit wäre es ratsam, den Hinweisen der/ des Datenschutzbeauftragten Folge zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
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#7

Naja, haben wir, was die Sache E-Mail angeht, wohl einen hyperaktiven Datenschutzbeauftragten. Er war da hinterher und wie gesagt, es gibt in jederAbteilung ein gemeinsames Postfach, sodass gewährleistet ist, dass eingehende mails immer von jemandem gelesen werden können!

Ich denke, das ist die eleganteste Lösung, gefunden in Zusammenarbeit Dienstherr / Datenschutzbeauftragter / Personalrat!
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#8

Ich leite meine Emails bei Abwesenheit immer automatisch an einen Kollegen oder eine Kollegin weiter. Dadurch kommt gar nicht erst die Frage auf, warum ich nicht anwesend bin. Geht ja auch niemanden was an...
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