Abwahl PR Vorsitzender
#1

Servus!

Hier mal ein Erfahrungsbericht zu einem Vorgang bei uns (Hessen).

Unser Vorsitzender hat seine Arbeit seit geraumer Zeit massiv vernachlässigt
und zu oft, aus Sicht eines Großteils des Gremiums, keine gute Grundeinstellung zu vielen Themen.

Wir sind lag rumgeeiert wie wir die Kuh vom Eis bekommen.
Wir waren irgendwie im Irrglauben, es ist nicht so einfach
ihn als Vorsitzenden ab zu setzen. Wir sahen vor lauter
Bäumen keinen Wald mehr...

Dann kam ein Kollege von einem Seminar (HPVG1) und hat die
so schrecklich banale Lösung mit gebracht:

Mit einfacher Mehrheit abwählen oder direkt neu wählen...

Als wir das im Gesetz recherchierten, schüttelten wir den Kopf
etwas schmunzelnd über uns. Icon_cheesygrin

Fazit: Wir haben ihm eröffnet dass wir ihn zur nächsten Sitzung
abwählen werden/wollen. Einen Tag später trat er zurück aber
trat im Rücktrittschreiben nach. Übermorgen wird neu gewählt.

Bis denne
Marcus
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#2

014

Tja so kanns gehen.
Mir wurde bei der letzten Sitzung von einem PR vorgehalten ich wäre zu übereifrig.
Ich war immer der Meinung, dass ich mich als PRV so gut es geht für die Belange meiner Kollegen einsetzen soll. Anscheinend sind bei uns im PR manche anderer Meinung.
Mal sehen ob ich wieder den Vorsitzenden mache, wenn die eigenen Leute im PR schon gegen einen sind.

Grüße
Roland
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#3

Man beschließt ja als Gremium wie man in welchem Fall vorgeht.
In so fern kann das Gremium doch steuern, wo es hin will und
mit welcher Intensität. Der Vorsitzende ist doch letztendlich nur
derjenige, der das ausbaden darf. In so fern verstehe ich nicht, warum dein Gremium mault. Icon_wink


Grüße
Marcus
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#4

Hallo Talax

Also meines Erachtens gibt es in keinem PersVG die Möglichkeit der ABWAHL! Es wird einfach NEU gewählt. Dazu wird auf der Tagesordnung der Punkt: Wahl eines NEUEN VORSTANDS. Wenn dies erfolgt ist, erfolgt die Wahl des Vorsitzenden und der/des Stellvertreter/s aus Mitgliedern des Vorstands. Dies ist zwar die Prozedur für direkt nach den Wahlen, sollte aber immer so angewendet werden, damit es rechtlich auf Grundfesten steht.

MfG Strabahner
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#5

Ja Du hast Recht!

Ich habe in meiner Erklärung Gesetz und ach irgendwas
durcheinander geworfen. Icon_cheesygrin

Wir haben es genau so gemacht:

Zur Sitzung eingeladen und neu gewählt.
Dass er unmittelbar nach der Einladung zurücktritt,
tut da nix zur Sache...

Danke
Marcus
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