Abschlussprüfung NDS 2012

(31.05.2012, 17:17)Gast schrieb:  Der Mensch wird nich von EG 5 Stufe 3 nach EG 6 Stufe 3 höhergruppiert sondern nach EG 6 Stufe 2, er bekommt nur seinen Garantiebetrag von 50 €.

falsch. selbst mit garantiebetrag wuerd er nicht sein bisheriges entgelt bekommen, was pflicht ist. ergo stufe 3.
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das mit dem garantiebetrag von 50 euro ist so zu sehen, dass das der garantiebetrag ist, den man bei ner höhergruppierung mehr als bisher verdienen muss. hier war er regulär in eg 5 stufe 3 einzustufen. dann wird bei der höhergruppierung geguckt, in welcher stufe er MINDESTENS das jetzige aus eg 5 stufe 3 verdient. wäre hier erst bei eg 6 stufe 3 der fall. dieser betrag muss nun 50 euro mehr sein als das bisherige, wenn nicht dann wird bis zu den betrag aufgestockt. war hier nicht nötig, ergebnis eg 6 stufe 3.
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Hat irgendwer in AVR bei § 5 I 1 NGastG "Gefahr" geprüft?
Bin die ganze Zeit am überlegen, ob das notwendig war. Dann hätte aber zumindest bei mir die Zeit nicht gereicht.
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(31.05.2012, 22:07)Gast schrieb:  Hat irgendwer in AVR bei § 5 I 1 NGastG "Gefahr" geprüft?
Bin die ganze Zeit am überlegen, ob das notwendig war. Dann hätte aber zumindest bei mir die Zeit nicht gereicht.

ja, habe ich geprüft. laut dozent auch zwingend notwendig weils ein tbm ist, muster nach sog anwendbar.
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(31.05.2012, 17:30)Gast schrieb:  
(31.05.2012, 08:14)Gast schrieb:  
(31.05.2012, 00:00)Gast schrieb:  

da stand in atr doch dass er 4 jahre einschlaegige berufserfahrung hat, also eg 5 stufe 3 und dann hoehergruppierung in der letzten aufgabe auf eg 6 stufe 3...
faktisches arbeitsverhaeltnis ist doch nur wenns nichtig ist oder angefochten wird..? av war doch wirksam, tarifgebundenheit pruefen und dann nach 2 I tvoed sagen dass ein av schriftlich geschlossen wird, er aber nicht unwirksam ist wenns nicht so erfolgt. fertig.

das mit der einfachen mehrheit in str steht im 48 II gobt Smile

Ja, ein faktisches AV liegt vor, wenn nichtiges oder anfechtbares Arbeitsverhältnis.
Ich habe das mit dem faktischen Arbeitsverhältnis so begründet, dass nunmal einige Vertragsinhalte unrecht waren - waren es ja auch. Ich habe das so begründet, dass der Vertrag zwar gern mündlich oder konkludent geschlossen werden kann, formell also rechtmäßig ist, aber materiell nicht. Man kann doch dem Arbeitnehmer nicht einfach sagen, dass man ihn erst nach 6 Monaten nach TVöD behandelt. Das muss von Anfang an passieren. Er wurde durch das Missachten des TVöD falsch eingestuft usw. Allgemein habe ich behauptet, das Missachten des TVöD stelle einen materiellen Fehler im Arbeitsverhältnis dar. Somit war das AV nichtig oder zumindest anfechtbar. Ein faktisches AV lag somit vor.

Ob das richtig ist - weiß ich nicht.

er wird ja auch von anfang an nach tvöd behandelt. hier war tarifgebundenheit zu pruefen, bei den änderungen dann nach günstigskeitsprinzip prüfen.
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Mich würde ja mal interessieren, was ihr in Staatsrecht bei 1.3) raushabt. Ich hab so argumentiert, dass der demokratiegrundsatz ja darauf abzielt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht. In Satz 2 heißt es dann ja, dass dies durch wahlen, Abstimmungen etc sichergestellt wird. Deshalb bin ich darauf
gekommen, dass dies eine Direktwahl des Bundespräsidenten ja nicht ausschließt.
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so ähnlich habe ich das auch in staatsrecht begründet..
dass durch die legitimationskette der wille des volkes mittelbar auf die organe zurück zu führen sein muss.
bei einer direktwahl würde das dem element in besonderer weise entsprechen
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Ich kann nicht mal das Wochenende genießen:-! Ich muss die ganze Zeit an die Prüfungen denken-.- Jemand von euch ein Tipp, wie man nicht mehr dran denken muss?
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Ja, ich habe Frustputzen betriebenSmile Ganz laut Musik aufgedreht und dann geputzt wie ne Wilde.

Apropo Zustands- und Verhaltensstörer in AVR: Wir haben das immer im Unterricht geprüft und auch in der Übungsklausur mussten wir das machen, deshalb hab ich das diesmal auch gemacht.
Hoffe jetzt nur noch, dass ich kein ungenügend in Finanzwirtschaft oder Staatrecht bekomme, denn dann gibts leider eine Nachprüfung.
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Ein Ungenügend,heißt durchgefallen... Ich hoffe auf ein mangelhaft in Betreibswirtschaft und bei den andren Fächer jeweils mindestens 5 Punkte. Genial wären dann noch 8 Punkte in AVR. Ich hoffe es so. Hmm Frustputzen ist nicht so mein Fall, ich glaube ich werde den einfach noch mehr laufen gehen.

Zu AVR. Den Verhaltens und Zustandsstörer habe ich nicht geprüft, da wir den immer nur geprüft haben wenn Nds. SOG dran kam. Und Gefahr über § 2 S.1 Nr. 1a Nds. SOG ist zwar eine gute Lösung um sicher zu subsumieren, aber wie auch im GastG früher, konnte man die Gefahr auch selber definieren, meinte unser Dozent.
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Es heißt jetzt eh abwarten und Tee trinken. Lenkt euch ab! Geht shoppen, einkaufen, Kaffee trinken und genießt die letzten 2 1/2 Wochen bevor es heißt: HOSE RUNTER! Wird schon schief gehen ...
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In NRW war die KLR und Buchführungsklausur genauso blöd gestellt. Die Aufgaben waren nicht klar formuliert, es kam NKF drin vor, was laut Auskunft des Stiwl nicht hätte vorkommen dürfen. Da man uns 2 Wochen vorher die Schwerpunkte genannt hat und wir dann nachgefragt haben, ob wir uns dann nur auf die Schwerpunkte vorbereiten müssen oder ob dennoch alles vorkommt. Sie hat uns vor versammelter Mannschaft klar und deutlich gesagt: Sie brauchen nur die Schwerpunkte lernen. Einige Aufgaben die gestellt wurden, hätten garnicht von uns gelöst werden können, da der Stoff nicht vermittelt worden ist. Die Aufgaben waren nicht vergleichbar mit den Aufgaben aus dem Unterricht... in der Berufsschule waren die viel einfacher!
Ich habe mir nach der Prüfung eine Aufgabensammlung von einem Dozenten ausgedruckt um sie zu lösen.
Da war das lösen garkein Problem, da er die Aufgaben klar gestellt hat. Und es kann nicht sein, dass man KLR und Buchführung beherrscht aber in der Prüfung dann so versagt....

Es haben von unserem Standort, bis auf Ausnahmen von 2-3 Leuten, ein richtig schlechtes Gefühl.
Das Stiwl äußert sich auch nach mehreren nachfragen bislang noch nicht.


Gibt es bei euch bereits irgendwelche Meldungen von oben wegen den Prüfungen?
Weil es kann nicht sein, dass wegen sowas der Schnitt versaut wird & man evtl. sogar durchfällt... Irgendwas muss man doch da machen können...Und selbst wenn die Noten angehoben werden, wird es den Durchschnitt hinterher runterziehen.

Über schnelle Antworten würden wir uns sicherlich freuen, weil es einen mittlerweile etwas nervös macht im Bezug auf die Praktische Prüfung
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Zu uns wurde nur gesagt wegen Finanzwirtschaft usw. das selbst die Dozenten die die Kontrolliert haben und das Fach unterrichten, die viel zu lang fanden und den BAB zu umfangreich. Ein normaler Lehrgang so wie wir, hätte das eig nicht lösen können, nur die die wirklich den ALG II machen, hätten das evtl noch hinbekommen.

Staatsrecht ist wohl im Allgemeinen auch nicht so gut ausgefallen...

Aber ich seh schon kommen, dass ich in die Ergänzungsprüfung komme..
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(06.06.2012, 14:06)Gast schrieb:  Zu uns wurde nur gesagt wegen Finanzwirtschaft usw. das selbst die Dozenten die die Kontrolliert haben und das Fach unterrichten, die viel zu lang fanden und den BAB zu umfangreich. Ein normaler Lehrgang so wie wir, hätte das eig nicht lösen können, nur die die wirklich den ALG II machen, hätten das evtl noch hinbekommen.

Staatsrecht ist wohl im Allgemeinen auch nicht so gut ausgefallen...

Aber ich seh schon kommen, dass ich in die Ergänzungsprüfung komme..

Wir haben heute von einigen aus unserer Nachbarklasse erfahren, dass die wohl die Staatsrechtklausur mit dem Dozenten durchgegangen sind.... Kein Wunder, dass die schlecht ausgefallen ist.. Was Hannover da wieder wissen wollte war wohl eine Frechheit wenn das stimmt und streng bewertet wird.. Bei den Fragen zum Demokratiegebot sowie zu der Frage der Vor und Nachteile sollte laut Musterlösung wohl irgendetwas mit Weimarer Verfassung und so ein Mist erzählt werden.. Das hat für mich nicht mehr viel mit Staatsrecht zu tun (sehen die Dozenten übrigens auch so, Beschwerde wurde eingereicht..)

Also liebe Klausurersteller, ich hoffe, die praktischen Fälle sind nicht so gemein gestellt wie diese schriftlichen.. Wenn doch, könnte die Durchfallerquote dieses Jahr einen neuen Rekord erreichen und eigentlich denke ich ist dies nicht im Sinne der Ausbildungsstätten und allgemein dürfte dies nicht Ziel sein, irgendwelche Gemeinheiten in Prüfungen unterzubringen..
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Hey Leute! Haben die Dozenten mit euch über die Rechnungswesenklausur gequatscht? Wie ist da allgemein so die Lage? Haben die schon was von Durchfallern läuten lassen??? Bis jetzt wissen wir noch gar nichts. Nur, dass die Staatsrechtklausur auch nicht so gut war, wie gedacht!
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