Abrechung von Rufbereitschaften
#1

Hallo Forum,

wie ist eigentlich der TVÖD in Punkto Rufbereitschaft auszulegen? Haben die Tarifbeschäftigen ein echtes Wahlrecht zwischen Auszahlung und Zeitgutschrift oder kann die Diesntstelle auf die Auszahlung gegen den Willen der Beschäftgiten bestehen?
Hierzu gleich eine weitere Frage. Wenn es zu einer Zeitgutschrift kommt, ist diese dann auf einem (bei uns vorhandenen) Gleitzeitkonto zu buchen oder sind die anfallenden Zeitanteile auf einem gesonderten Zeitkonto ("Überstundenkonto") zu führen?

Beste Grüße und bleibt gesund
Zitieren
#2

Tariflich ist eine Auszahlung der Pauschale vorgesehen. Der Tarifvertrag erlaubt aber Regelungen in Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zur Buchung auf Arbeitszeitkonto. Entscheidend ist dann was dort geregelt ist.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.





NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers