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Abordnung
Gast
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#1
29.04.2025, 08:59
Bei einer Abordnung, wer trägt die Gehaltszahlung, die abgebende Behörde oder die aufnehmende Behörde?
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Multi-Zitat
Gast
-
#2
29.04.2025, 11:00
Regelmäßig trägt die Kosten die aufnehmende Behörde. Die Zahlung erfolgt aber durch die abgebende Behörde.
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