Vor 7 Stunden
Ich habe einen Konflikt mit der Geschäftsleitung, ich bin Angestellte im Gericht. Zum einen habe ich eine Abmahnung wegen einer einmaligen Handynutzung erhalten, obwohl zu dem Zeitpunkt ein mündliches Verbot vorlag. Diesen Fehler räume ich ein. Jedoch teilte ich mit, dass es sich um einen einmaligen Verstoß handelte, dies wurde mir als unwahrheitsgemäße Aussage unterstellt. In der Personalakte steht dazu ein Vermerk, dass aufgefallen sei, ich wäre weniger am Mobiltelefon, falls ich am Mobiltelefon gewesen wäre, konnte aber nicht festgestellt werden ob es sich um die Pausenzeit handele. Zum anderen wurden mir zwei Unwahrheiten zur Last gelegt in einem weiteren Gespräch am 28.09. bei dem ich emotional aufgebracht war, weil mir vorgehalten wurde dass eine Kündigung geprüft werde aufgrund meiner Krankheitstage. Ich hätte zum einen eine Unwahrheit gesagt, weil ich die Frage unbeabsichtigt bejat hätte, als sie meinte, ob jeder meiner Krankheitstage mit einem Attest entschuldigt war, dies bezog sich aber auf meine letzten Krankheitstage und nicht im allgemeinen. (Regelung ab 3 Tag mit Attest sonst keines nötig). Zum anderen weil ich mitteilte dass man mir nie die Fehler gezeigt hätte damit waren Aktenzeichen gemeint, nicht allgemein dass mir Nie etwas gesagt wurde.


