Ablehnung nach Bewerbung ohne Gespräch
#1

Liebes Forum,
habe eine Frage und hoffe auf Rat. Sitution: Ich arbeite in einer ARGE als Vermittler und habe mich zurück auf eine Stelle bei der Stadt, dessen Angestellter ich bin, beworben. Ich habe alle Voraussetzungen der Stelle nach Ausschreibung erfüllt (u.a. unbefristere Vertrag bei der Stadt). Jetzt habe ich eine Absage erhalten ohne, dass es vorab zu einem Auswahlgespräch gekommen ist. Nicht, dass ich keine Absage verkraften kann, aber die Umgehensweise finde ich . . . . Vor Jahren sind bei uns Bewertungssysteme und Standards für interne Stellenausschreibungen verändert worden, mit der Aussage, eine Stellenvergabe nach "Nasenfaktor" zu vermeiden. Hätte also ein Gespräch stattfinden müssen ? Hat jemand Erfahrungen ? Wäre es ratsam auf ein Gespräch zu bestehen ?

Danke im Vorraus
Jeffrey
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#2

Überleg mal selbst:
Es gab eine Stellenausschreibung. Deren Bedingungen hast Du erfüllt. -o.K.
Dann gibt es bei Euch ein Bewertungssystem. Und da wird es andere gegeben haben, die diesem System besser entsprechen.

Ein Gespräch führt man, wenn man Bewerber hat, die nach diesem Bewertungssystem gleichwertig sind und man will die entscheidenden Unterschiede feststellen.

Ein objektiv angewandtes Bewertungssystem schließt Nasenauswahl aus. Die kommt durch das Gespräch zustande.

Du hast - denke ich - das Recht darauf, dass man Dir sagt, warum ein anderer Bewerber besser geeignet war als Du. Ob Du das Recht einforderst, hängt von der betrieblichen Situation ab. Da kann Dir keiner von außen helfen.
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#3

Nun kann es ja sein, dass es eine beträchtliche Anzahl von Bewerbungen gegeben hat. Zum Vorstellungsgespräch müssen aber nicht zwingend alle Bewerber/innen eingeladen werden, wenn es sachgerechte Kriterien gibt, nach denen man eine Vorauswahl treffen kann. Ein solches Kriterium kann z.B. die Benotung des Ausbildungsabschlusses sein. Vielleicht gibt es in dieser Verwaltung aber auch die Vorgabe, dass keine externen Einstellungen zugelassen werden und man wertet die Tätigkeit bei der ARGE als extern. Ich würde mich durchaus nach den Beweggründen für die Nichtberücksichtigung erkundigen, aber mich mit der Forderung nach einem Bewerbungsbespräch zurückhalten. Der Schuss kann nach hinten losgehen.
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#4

Momentan Stelle bei der Arge? Darf ich ehrlich sein?

Muss bei dir natürlich nicht so sein, aber bei uns läuft das so:
Wer einmal in der Arge ist kommt nur wieder weg wenn er sich extern bewirbt und genommen wird weil der Sachgebietsleiter keinen gehen lässt, da sich diese Stellen sehr schlecht nachbesetzen lassen. Intern bewirbt sich selten mal jemand zur Arge, und extern ausgeschrieben wird kaum (man muss ja sparen!).

Die meisten unserer ehemaligen Arge-Sachbearbeiter, die auf eine andere Stelle wollten, sind inzwischen bei Gemeinden oder in der freien Wirtschaft tätig da in unserem Landkreis die Arge "Endstation" ist...

So eine Begründung schon mal ins Auge gefasst?
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