Ablauf nach dem Einstellungsangebot
#1

Morgen zusammen!

Ich habe zuletzt ein Einstellungsangebot für einen dualen Studiengang zum 01.09.2022 erhalten und dieses auch angenommen.
Nach Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass ich ca im April Papiere/weitere Infos erhalten würde - soweit so gut und vielleicht werde ich dann auch keine Fragen mehr haben.

Aktuell stellen sich mir jedoch einige und da ich die zuständige Sachbearbeiterin nicht nerven will, kann mir ja eventuell hier etwas geholfen werden:

Was kommt noch alles auf mich zu?
Ich weiß, dass ich zum Amtsarzt muss und ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen werde.
Auch werde ich mich um eine PKV kümmern müssen.

Muss ich noch etwas beachten? Und wie sieht es mit der Auszahlung der ersten Anwärterbezüge aus?
Ich arbeite aktuell in einem Büro und frage mich, wann ich kündigen müsste.
Werden mir Anwärterbezüge gekürzt, wenn mein letztes Gehalt in den selben Monat fällt wie die ersten Bezüge?
Und kann mir jemand sagen, wie sich die Wohnungssuche gestaltet?
Man muss ja regelmäßig 3 Gehaltsabrechnungen vorlegen - diese würden aber ja nicht dem entsprechen, was ich als Anwärter erhalten würde... zeige ich einem eventuellen Vermieter dann meine Ernennungsurkunde oder irgendetwas in dieser Art?

Entschuldigt diese ganzen Fragen, aber ich will das Ganze ordentlich angehen und weiß nicht genau, wie ich zu planen habe.

Danke und liebe Grüße!
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#2

Servus!

Ich bin nicht in diesem Studiengang angestellt, habe ihn auch nicht absolviert. Ich denke allerdings dir dennoch weiterhelfen zu können - allerdings ohne Gewähr.

Es kommt darauf an, ob dein Studium im Angestelltenverhältnis oder als Beamtenanwärter ausgeübt wird. Aufgrund der dir beschriebenen Sachlage, gehe ich von letzterem aus. Der Amtsarzt wird deine gesundheitliche Eignung feststellen, das Führungszeugnis wirst du beantragen müssen und zur Aufnahme in den ÖD wirst du auch einen Fragebogen ausfüllen müssen (bspw. Ding wie Vorstrafen u.Ä.). Um die PKV musst du dich ebenfalls kümmern. Du kannst dich aber auch freiwillig gesetzlich versichern.

Anwärterbezüge werden monatlich im Voraus gezahlt.

Wann du kündigen musst, hängt davon ab, welche Vereinbarung dazu in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wurde und womöglich auf die Dauer, wie lange du dort schon arbeitest. Wenn der Arbeitsvertrag über die Zeit hinaus geht, ab dem das Beamtenverhältnis auf Widerruf startet, so ist in jedem Falle dem Dienstherrn darüber Auskunft zu erteilen, da bei Beamten eine Zustimmung zur Ausübung einer weiteren Tätigkeit vorliegen muss. Du stehst als Beamter nicht einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem Treueverhältnis zu deinem Dienstherr, womit du dich verpflichtet, deine gesamte Arbeitskraft voll und ganz deinem Dienstherrn zur Verfügung zu stellen. Daraus leitet sich übrigens auch ab, dass du keinen Ausbildungs- und/oder Studienvertrag unterzeichnen wirst, sondern mittels Urkunde ins Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wirst.

Was die Kürzung anbelangt: weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Musst du individuell abklären. In jedem Falle werden die Einkommen aber sicherlich anderweitig versteuert, da es de facto zwei Arbeitseinkommen sind (Achtung: laienhafte Annahme meinerseits. Der Rest auch, aber das besonders. ;-))

Zur Wohnungssuche: das kann dir niemand sagen. Das kommt darauf an, was dein potentieller Vermieter verlangt.

Nochmal: alle Angaben unterliegen meinem laienhaften Wissen und meiner Vermutung. Es kann auch sein, dass ich hier absoluten Müll schreibe. Aber ich denke, dass es so grob passen müsste.

LG
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#3

Hallo,
das meiste wurde ja schon beantwortet. Viel kommt da nicht mehr auf dich zu. Zur Versicherungssuche: Nimm da nicht den billigsten Anbieter oder den, der reflexmäßig von fast allen genommen wird, sondern vergleiche die Leistungen. Nicht so sehr ob Ein- oder Mehrbettzimmer oder Chefarztbehandlung mit drin sind, aber eher im übrigen Kleingedruckten. Da gibt es riesen Unterschiede, die sich im blödesten Falle nachher im Leistungsfall erst in ein paar Jahren ganz doof bemerkbar machen. Stell die Voranfrage erstmal anonym über deinen Versicherungsmakler. Falls da doch einmal eine Ablehnung kommen sollte, bist du so nicht gleich für alle anderen Anbieter mit raus.

Bei der Wohnungssuche würde ich pokern. Wenn du vorher besser verdient hast, in einer Branche arbeitest, die von Vermietern gern gesehen wird und schon lange dort beschäftigt warst etc. dann würde ich die abgeben, vielleicht unter Hinweis, dass du demnächst verbeamtet wirst. Andererseits sehen Vermieter gerne Mieter aus dem öffentlichen Dienst, weil dort die Mietzahlungen relativ gesichert sind, von daher kannst du dann auch die erste Gehaltsabrechnung nehmen unter Hinweis, dass diese bis auf weiteres gilt.

Bei meiner Ernennung hatte ich auch eine Überschneidung von letztem Gehalt für den alten Job und monatlicher Vorauszahlung für die Beamtenstelle. Abzüge deshalb gibt es natürlich nicht. Du bekommst das Gehalt für deinen Bürojob ja im Nachhinein, also Ende August und die Besoldung für den Anwärterdienst bekommst du im Voraus ausgezahlt für September- also auch Ende August. Eine monatliche Überschneidung im Sinne, dass du einen Monat doppelt bezahlt wirst, gibt es aber jedoch nicht. Es ist nur der Unterschied, wann gezahlt wird.

Gekündigt habe ich, als alles samt Amtsarzt und co in trockenen Tüchern war. Schau in deinen Arbeitsvertrag und lass dir die Kündigung bestenfalls schriftlich bestätigen.

Auch bei mir: Angaben ohne Gewähr
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#4

Vielen lieben Dank für die ausführlichen Antworten ihr beiden!
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#5

Ich hätte eine weitere Frage und ggf kann mir einer auch hier aus der eigenen Erfahrung berichten:

Wie bereits gesagt wurde mir ein Angebot von einer Bezirksregierung unterbreitet - ebenso aber auch der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
Ich weiß, dass ersteres für Landesbehörden ausbildet während zweites die Bundesbehörden betrifft.

Meine konkrete Frage: verbaue ich mir etwas, wenn ich mich für die BezReg entscheide?

Mir wurde zugetragen, dass man sich in Köln bei der BezReg nicht großartig "weiterentwickeln" könne. Mir ist klar, dass man solche Aussagen immer mit Vorsicht zu genießen hat aber dennoch hat mich das nun verunsichert.
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#6

Grundsätzlich sollte einem späteren Wechsel nichts im Wege stehen. Ob du nun Dipl.-VW als Kommunal-, Landes- oder Bundesbeamter bist ist zwar ein Unterschied, aber dennoch kannst du dich ja auf deren Stellen bewerben. Es ist glaube ich aber so, dass hierbei dann nicht das Beamtenverhältnis übernommen werden kann, sondern du dann dort wieder zum Beamten auf Probe ernannt wirst, da du nicht von einer Landesstelle zur anderen wechselst, sondern zu einem anderen "Beamtentum". Was die Karriere angeht, so kann dies 20 KM weiter beim anderes Landesamt wieder anders aussehen.

Angaben ohne Gewähr - man möge sich berichten, wenn ich falsch liege.

Aber noch ein anderer Tipp: auch wenn du die Bezirksverelwaltung nicht mehr reizend findest: besser ein Studienplatz dort, als keinen. ;-)
Ich persönlich würde das Bezirksamt sogar bevorzugen, da ich nicht bereit dazu wäre, mich deutschlandweit als Bundesbeamter versetzen zu lassen.
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#7

Vielen lieben Dank für die Antwort Smile

Ich war und bin mit meiner Entscheidung soweit auch wirklich zufrieden und im großen und ganzen ist die BezReg die sinnvollere Wahl in meiner Situation (Anfahrt zur Hochschule, keine bundesweite Versetzung usw).

Mir ist auch nicht so ganz klar, warum ich bei dem Thema vor 2 Tagen so panisch war. Ich werde am Montag das Angebot an der HS Bund ablehnen und mich dann auf das freuen, was mich in der BezReg erwartet 😄
(Vorausgesetzt der Amtsarzt macht mir keine Probleme, aber damit rechne ich nun wirklich nicht)
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#8

Ich würde die Absage erst verschicken, wenn du von der Bezirksregierung die schriftliche Zusage hast. Natürlich geht das nur, wenn du den zeitlichen Rahmen beim Bund dafür hast, dir solange mit der Antwort Zeit zu lassen. Aber prinzipiell würde ich erst absagen, wenn das andere in trockenen Tüchern ist. :-)
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#9

Die habe ich im Dezember bekommen Smile

Bzw das "Einstellungsangebot", welches ich angenommen habe.
Auf meine Rückfrage, ob das dann tatsächlich schon verbindlich sei (vorausgesetzt die beamtenrechtlichen Voraussetzungen liegen bei mir vor), wurde positiv geantwortet und ich bekäme - sobald die restlichen Bewerber durch seien - dann weitere Informationen bezüglich des weiteren Ablaufs.

Es fühlt sich auf jeden Fall etwas komisch/unsicher an andere Angebote abzulehnen bevor ich etwas unterschrieben habe, aber das scheint ja erst kurz vor Beginn zu passieren 😅

(Die HS Bund möchte meine Zusage/Absage bis zum 20.1 haben)
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#10

(15.01.2022, 00:00)Gast schrieb:  Grundsätzlich sollte einem späteren Wechsel nichts im Wege stehen. Ob du nun Dipl.-VW als Kommunal-, Landes- oder Bundesbeamter bist ist zwar ein Unterschied, aber dennoch kannst du dich ja auf deren Stellen bewerben. Es ist glaube ich aber so, dass hierbei dann nicht das Beamtenverhältnis übernommen werden kann, sondern du dann dort wieder zum Beamten auf Probe ernannt wirst, da du nicht von einer Landesstelle zur anderen wechselst, sondern zu einem anderen "Beamtentum".

Quatsch!
Man kann von der Gemeinde Posemuckel zum Bund, von da zum Land, von da zur Berzirksregierung usw. usw. versetzt werden. Dabei wird das Beamtenverhältnis stets fortgesetzt. Wer Beamter auf Lebenszeit ist, bleibt es auch nach der Versetzung. Wer Beamter auf Probe ist, belibt es auch und es fängt auch nicht nochmal eine neue Probeeit an!
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#11

Vielen Dank, das ist gut zu wissen und auch beruhigend.
Ich möchte nicht den Anschein erwecken dass ich die BezReg blöd finde (sonst hätte ich mich dort auch nicht beworben) aber es ist immer gut zu wissen, dass man zukünftig auch noch die Möglichkeit hat zu wechseln - ggf auch von Land zu Bund oder umgekehrt.
Daher ein großes Danke! Ihr habt mich alle wirklich beruhigt und in meiner Wahl bestätigt Smile
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