Abholunterschrift bei Pässen notwendig?
#1

Hallo,

habe die Tage je einen Perso und einen Reisepass abgeholt.

Für die Antragsstellung musste ich eine Unterschrift leisten.

Bei der Abholung nicht.

Ich bekam einen Tag später einen Anruf von der total aufgelösten Sachbearbeiterin, dass sie vergessen hätte, sich je eine Unterschrift zwecks Abholung geben zu lassen und ich möchte bitte nochmal vorbeikommen, um dies zu erledigen. Sie hätte mir die Ausweise ohne diese ausgehändigt und im System so bestätigt, was aber wohl falsch wäre und es im Gesetz steht, dass man eine Unterschrift bei Abholung tätigen muss.

Die Rechtsgrundlage konnte sie mir aber nicht nennen. Sie wäre neu und man hätte ihr das so gesagt. Sie wäre jetzt nach vier Wochen das erste Mal für mehrere Wochen alleine und hätte Angst von wegen wenn das auffällt, Probezeit ...

Nur leider bin ich an heute im Urlaub und eine Rechtsgrundlage konnte ich nicht finden.

Ist es nun tatsächlich so, dass man vom Gesetzgeber her eine Unterschrift bei der Abholung von Personalausweisen und Reisepässen und weiteren Ausweisen/Pässen abgeben muss?

Mir erschließt sich der Sinn nicht, da ja Ausweise/Pässe nur den entsprechenden Personen ausgehändigt werden und nicht jedem X-Beliebigen, der mal meint, einen Ausweis abholen zu wollen.

Wie ist da die Rechtslage und wie machen das andere Kommunen?

Danke.

Liebe Grüße
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#2

Hallo,
bei Abholung des PA mus auf jeden Fall die Erklärung zum Erhalt/Nichterhalt des PIN-Briefes schriftlich abgegeben werden, dies steht in den Vorl. Durchführungshinweiseen zum PAuswG. Die Unterschrift für die Aushändigung muss man wohl aus dem Passrecht ableiten, wonach nach Ziffer 6.3.3.2 PassVwV (die gilt auch für Persos) die Aushändigung des Passes aktenkundig zu machen ist - heißt auch die Aushändigung des Persos ist aktenkundig zu machen, i. d. R. mit Unterschrift bei Abholung...
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#3

Interessiert mich auch!

"Die Aushändigung des Passes ist aktenkundig zu machen. Sofern im Ausland ein Pass auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein versandt worden ist, dient der Rückschein als Nachweis der Aushändigung."

Da steht aber nichts explizit von einer Unterschrift!

Wenn ich als Sachbearbeiter vermerke, dass der Pass/Ausweis ausgehändigt wurde, dann ist das doch auch vollkommen ausreichend, oder!?
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