ARGE bei Frührentner mit Behinderung nicht zuständig ?
#1
Question 

014014
Mein Name ist Jutta,

mein Bruder ist durch einen Schlaganfall und hohen Alkoholmißbrauch behindert und Frührentner, er erhält Rente von 600,- €. Er ist Anfang Februar bei meiner Mutter (73) eingezogen, kurz nachdem unser Vater verstorben ist.

Er argumentiert gegenüber meiner Mutter, sie wäre verpflichtet, ihn bei sich aufzunehmen, da er keine Wohnung habe (er kam wiedermal vom Entzug) und er keine Unterstützung von der Arge bekommen würde als Rentner.

Meine Mutter weiß nicht mehr weiter, weil mein Bruder ein Pascha der höchsten Schule ist. Motto: Hotel Mama - warum soll ich ausziehen ? Sie glaubt auch fast alles, was man ihr erzählt. Wir haben als Geschwister zu unserer Mutter gesagt, sie soll ihn rausschmeißen, er ist jetzt 53 Jahre alt.

Kann mir jemand sagen, ob mein Bruder Ansprüche bei der Arge oder beim Sozialamt hat und was für Sätze vom Mietspiegel in Niedersachsen vom Amt übernommen werden.
Meine Mutter weiß nicht mehr weiter und ich habe ihr versprochen, dass meinem Bruder mit Sicherheit Unterstützung zusteht, er das nur nicht will, denn es geht ihm ja so gut.

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin so sauer, dass er meine Mutter so ausnutzt.

1000 Dank 135
Liebe Grüße Jutta
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#2

Hallo Jutta,

ich verstehe Deine Wut. Ich bin kein Experte für das Sozialrecht, aber ich glaube, dass Dein Bruder keinen Anspruch bei der Arge, aber dafür einen Anspruch auf Grundsicherung hat. Die gibt es beim Sozialamt für Personen, die nicht mehr erwerbsfähig sind. Auch Wohngeld steht Deinem Bruder sicherlich zu, sobald er in einer eigenen Wohnung wohnt.

Zur Unterstützung beim Rauswurf Deines Bruders und bei dessen Wohnungssuche könnte/sollte Deine Mutter sich von Sozialarbeitern im Sozialamt unterstützen lassen.

Viel Glück !
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#3

Hallo Gast,
danke für deine Antwort.
Das Sozialamt gibt es ja nicht mehr das nennt sich heute ja Hartz 4.
Und was für mich wichtig ist stehen meinem Bruder die gleichen Sätze zu wie einem Hartz 4 Empfänger.
Ausser das bei ihm natürlich die Rente angerechnet wird.
Und was für mich wichtig ist wie hoch die Sätze in Niedersachsen sind.
Vielen Dank
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#4

Hallo Jutta,

meines Wissens ist Hartz IV nur für erwerbsfähige Personen. Erwerbsunfähige, Rentner, etc. erhalten Grundsicherung, schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicher...sminderung

Wenn ich mal ganz grob schätzen soll: Der Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt danach 360 EU, dazu kommen Heizung und Wohnung. Wenn Wohnung und Heizung vielleicht 500 EU kosten, erhielte Dein Bruder also:

860 Bedarf - 600 EU Rente = 260 EU Hilfe, davon vielleicht 60 EU Wohngeld und 200 EU Grundsicherung. Das ist aber wirklich eine laienhafte Berechnung.

Grüße
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#5

Danke dir für den Anhang das werde ich mir Morgen mal ganz genau durchlesen.
Liebe Grüße
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