AL II ab 01.09.2014
#1

Hallo! Mir wurde angeboten, ab September den ALII anzutreten (Bayern, also Lehrgangsort wäre dann Nürnberg oder Würzburg). Da ich 'schon' 36 bin und dementsprechend lang raus aus der Schule, habe ich schon etwas Zweifel, ob das noch was für mich ist. Ich fand die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten schon nicht ohne. Allerdings bin ich seit dem in dem Beruf geblieben, habe also auch praktische Erfahrung gesammelt. Allerdings brauchte ich hier weniger das Gesetz...Bitte berichtet doch mal über eure Erfahrungen. Und wie sind die Altersstrukturen so in der Klasse? In der Lehrgangsbeschreibung steht 'gutes Allgemeinwissen'. Ich lese keine Zeitung, ist das ein Nachteil? GLG T.
Zitieren
#2

Hi.

In unserem AII damals war alles an Altersstruktur vertreten. Von ca. 22 bis 52 Jahren. Alle sind sie irgendwie durchgekommen.

Schwer ist dabei relativ. Ich fands einfach, aber ich fand auch die damalige Ausbildung zum Vfa sehr einfach. Du musst halt einen gewissen Bezug zu Gesetzen aufbauen. Auch wenn du in der Praxis den Großteil eh nie wieder brauchst (wobei die Denkstruktur doch hilfreich sein kann), ist es für die Klausuren und die Prüfung wichtig, sich gut auszukennen. Wenn du ordentlich Subsumieren kannst, ist die Hälfte eh schon durch. Dann noch die Haushaltsfächer (Zahlenverständis voraussgesetzt) und die andere Hälfte hast du auch.

Für den AII musste ich nicht wirklich Zeitung lesen, wobei es für das Fach Kommunalrecht schon nicht verkehrt war. Hängt vom jeweiligen Dozenten ab. Gibt die Sorte, die aktuelle Themen bespricht und die, die nur am Gesetz klebt und das nicht mit realen Ereignissen in Verbindung bringt.

Wer den AII macht hat ja das Ziel, Tätigkeiten des gehobenen Dienstes zu übernehmen. Die Anforderungen daran sind und sollten auch weitaus höher sein als das, was du bisher gemacht bzw. gelernt hast.

Du bist 36 Jahre und musst noch mindestens 31 Jahre arbeiten. Willst du ständig auf der Stelle treten? Mit dem AII hast du eine Möglichkeit noch einmal was zu erreichen, eventuell Aufgaben übertragen zu bekommen, die einfach mehr hergeben. Schiebe deine Zweifel beseite, stell dich der Herausforderung, meistere sie und in ein paar Jahren wirst du auf deine Entscheidung zurückblicken und sagen "Das war die Beste Entscheidung, die ich treffen konnte".

Gruß



Zitieren
#3

Danke, das ist wirklich motivierend! Ich denke, man macht sich selber verrückt. Möchte mich einfach nicht vorm Arbeitgeber blamieren, indem ich aufgebe oder nur mit ach und krach durchkomme. Die Motivation muss einfach erhalten bleiben. Wo hast du den ALII gemacht? Wie hoch war der Zeitaufwand zum Lernen zu Hause?
Ich war nun lange Zeit im Einwohnermeldeamt, da muss man nicht unbedingt mit Artikeln und §§ arbeiten. Ich hoffe, ich komm da wieder rein...
LG
Zitieren
#4

Hi.

Wer daran denkt sich zu blamieren oder aufzugeben, bei dem besteht auch die Chance dazu. Also denk gar nicht erst daran. Wenn du den AII machst, dann um den zu bestehen. Deine Motivation sollte es sein, dich irgendwann mit anspruchsvolleren Aufgaben zu befassen oder gar eine Führungsposition zu erhalten. Dazu natürlich, das Geld was du mehr verdienen kannst ;-).

Mein AII hat in NRW stattgefunden.

Der Zeitaufwand zum Lernen hängt von der Qualität des Unterrichts sowie deiner Mitarbeit und Lernbegabung ab. Ich habe mich lieber im Unterricht ständig eingebracht und mitgemacht, hatte dafür zu Hause fast nichts mehr zu tun. Nur vor den Klausuren mal ein paar Stunden reingeschaut. Ich habe zum Glück eine recht schnelle Auffassungsgabe, was alles erleichtert hat.

Es gibt aber auch Menschen, die tun sich sehr schwer. Häufig aber auch die, die nicht gerade als "fleißig" zu bezeichnen sind.

Am Anfang ist es vielleicht ein wenig mehr Arbeit um noch einmal in die Lernphase zu rutschen, aber dann läuft es. Wie gesagt, mach dir mal überhaupt keine Sorgen, so lange du nicht faul bist kann wenig schief gehen Wink.

Gruß
Zitieren
#5

Ich würde den AL II nur machen, wenn ich durch diesen beruflich weiter komme. Bei kleineren Kommunen gibt es fast keine Stellen für die der AL II benötigt wird. Ab 40 fällst Du eh aus der Prüfungspflicht. Wurde Dir eine höhere Stelle angeboten?
Zitieren
#6

Nein, mir wurde keine höhere Stelle angeboten. Eine solche Stelle wird erst in ca. 7-8 Jahren frei. Hast du den ALII gemacht?
Zitieren
#7

Ja. Ich habe alle möglichen Ausbildung durchlaufen. Vom AL I über den AL II bis zum Verw.-Betriebswirt (VWA).
Zitieren
#8

(06.05.2014, 14:37)Gast schrieb:  Ich würde den AL II nur machen, wenn ich durch diesen beruflich weiter komme. Bei kleineren Kommunen gibt es fast keine Stellen für die der AL II benötigt wird. Ab 40 fällst Du eh aus der Prüfungspflicht. Wurde Dir eine höhere Stelle angeboten?

Das ist leider extrem kurzsichtig gedacht.

1. Durch den AII kann man beruflich weiterkommen, muss halt nicht sofort sein und eventuell muss man auch mal den Arbeitgeber wechseln.

2. Das du mit 40 von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit bist hilft dir aber nur, wenn du bereits auf einer Stelle sitzt, die entsprechend hoch bewertet ist (für die Eingruppierung). Wenn du dich auf eine Stelle bewerben möchtest, die den AII voraussetzt, dann hast du Pech und fällst ohne AII durchs Raster.

3. Du kannst nicht in die Zukunft schauen und somit weiß man nie, wofür der AII noch gut sein könnte. Zumindest verschafft er Fachkompetenz.

Also machen, wenn man schon die Gelegenheit hat.

Gruß

Zitieren
#9

"keine Ahnung" hat ja schön geschrieben. Aber wer wechselt für einige Euro mehr den Arbeitgeber? Auf die Ausbildung kommt es nur bei größeren Kommunen an. Bei der kleinen Kommunen erfolgt die Bezahlung nicht "objektiv" sonder "subjektiv". Auch Neid bei den Entschiedungsträger spielt oft eine große Rolle. Schau Dich erst mal bei Deinem Arbeitgeber um. Wer hat welche Ausbildung und wie ist seine Stelle bewertet.
Zitieren
#10

Hi.

Wo ich Gast Recht geben muss ist, dass die Bezahlung nicht immer objektiv sondern auch subjektiv stattfindet. Das ist aber kein Problem kleinerer Kommunen. Es stimmt aber auch nicht, dass kleinere Kommunen keinen Wert auf die Ausbildung legen. Wir hatten im AII einige aus kleineren Kommunen dabei. Die mussten den AII machen sonst wäre es mit dem Weiterkommen zu Ende gewesen.

Für "einige" Euro mehr den Arbeitgeber wechseln?

Es sind dann doch schon massig Euro mehr, die anfallen können. Mit dem AII stehen dir die EG 9 - 12 offen (von Ausnahmen, dass es auch ohne geht oder auch E13, E14 usw. möglich sind, rede ich jetzt mal nicht).

Wenn ich mir mal die Tabelle 2015 ansehe (vorher würde der AII eh nicht beendet werden), dann ergibt sich doch folgendes Bild:

(Entnommen von oeffentlicher-dienst.info, 2015er-Tabelle,Brutto-Beträge):

Zitat:EG 12
3129.17 3468.92 3955.78 4381.80 4929.53 5172.96

EG 11
3022.81 3347.23 3590.64 3955.78 4485.25 4728.69

EG 10
2916.44 3225.48 3468.92 3712.37 4174.88 4284.42

EG 9
2586.77 2857.36 2999.18 3383.71 3688.02 3931.43

EG 8:
2427.23 2680.10 2798.30 2904.65 3022.81 3097.26

Jetzt sag mir bitte, dass sich das im Vergleich zur EG 8 nicht lohnt.

Selbst die EG 9 hat in der Endstufe fast 900 Euro mehr zu bieten.

Wer sich in der eigenen Verwaltung unterbezahlt fühlt, aber nicht bereit ist sich und an der Situation was zu ändern, der darf auch nicht Klagen.

Gruß
Zitieren
#11

Bitte bitte mach ihn, wenn du ihn schon ANGEBOTEN bekommst...
Du kannst ja mal die Threads durchlesen, was ich alles gemacht habe um ihn machen zu KÖNNEN...
Zitieren
#12

"Wer daran denkt sich zu blamieren oder aufzugeben, bei dem besteht auch die Chance dazu. " Zitat (s. weiter oben). Sehr gut geschrieben, gefällt mir!

Ich habe es nie bereut, den AII zu machen. Und es ist keine Frage des Alters sondern der Einstellung.

Und natürlich gibt es auch in kleinen Kommunen immer wieder Möglichkeiten, entsprechende Stellen zu erhalten. Zumindest hat man dadurch erst die OPTION, die vorher nicht vorhanden ist. Wenn hier jemand frustriert andere Erfahrungen schreibt, sollte man dies nicht auf sämtliche Kommunen beziehen.

Und: JA, es lohnt sich auch monetär. Der TVöD hat zwar zu Verschlechterungen geführt, aber trotzdem ist es (s. oben sehr gut gezeigt) besser, sich fortzubilden und aufzusteigen. Bin von E8 (vor AII) auf nun E11 (nach AII innerhalb von 10 Jahren) gekommen, in einer kleinen Kommune. Hätte ich den Rat des Schreibers oben befolgt ...

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
Zitieren
#13

Hallo,

ich bin für den AII ab September im Saarland angemeldet.
Wie lange dauert es aber bis ich Post von der Verwaltungsschule (genauer Lehrgangsbeginn, Stundenplan etc.) erhalte?
Ab dem 28.07.2014 sind im Saarland schon Sommerferien und ich würde gerne mit meiner Abteilung besprechen, an welchen Wochentagen der Lehrgang ist.
Könnt ihr mir sagen, wann ihr diese Informationen erhalten habt?
Wird das Schreiben dann an die Personalabteilung oder an mich persönlich geschickt?

Vielen Dank im Voraus
Zitieren
#14

Kann mir jemand helfen wenn ich den AL II machen möchte in Stuttgart berufsbegleitend?
Zitieren
#15

(16.07.2014, 11:12)Gast schrieb:  Hallo,

ich bin für den AII ab September im Saarland angemeldet.
Wie lange dauert es aber bis ich Post von der Verwaltungsschule (genauer Lehrgangsbeginn, Stundenplan etc.) erhalte?
Ab dem 28.07.2014 sind im Saarland schon Sommerferien und ich würde gerne mit meiner Abteilung besprechen, an welchen Wochentagen der Lehrgang ist.
Könnt ihr mir sagen, wann ihr diese Informationen erhalten habt?
Wird das Schreiben dann an die Personalabteilung oder an mich persönlich geschickt?

Vielen Dank im Voraus

Schau mal auf der Internetseite des Institutes nach. Bei uns in Nds. bekommt man ca. 3 Monate vor Lehrgangsbeginn eine Einladung. Diese wird zur Behörde geschickt, die sie Dir dann aushändigen sollten.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Angestelltenlehrgang 1 Januar 2014
- AL1 in Münster 2013/2014

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers