AL 2 oder VWA ???
#1

Hallo,

überlege mir gerade, ob ich anstelle des al2 ein vwa studium machen soll. bei mir in der region (nrw) gibts eine akademie die es erlaubt, mit der fachoberschulreife, einer abgeschlossenen berufsausbildung und einer mind. einjährigen berufspraxis das studium zu beginnen.

für den al2 müsste ich noch ein jahr warten um ihn zu beginnen.

was haltet ihr davon? wovon habe ich am ende mehr??

mfg
gast
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#2

Ich bin auch am überlegen, ob ich ein VWA Studium mache.

Falls du es noch nicht wusstest, den AL2 kannst du ja auch auf eigene Kosten machen.

Meine Stadt würde mich erst in 2015/16 zulassen.

Was ist sinnvoller??
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#3

Erkennt der Arbeitgeber denn den VWA-Abschluss an? Ich glaube mit dem A2 fährt man günstiger, wenn man ca. 3000 € rechnet, sollte man nach einem Vollzeit-Jahr mit durch sein. Da braucht man aber eine Kommune die einen anmeldet.
Bei uns ist es so, dass trotz A 2 in EG 9 Schicht ist.
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#4

Bei uns gibts noch nicht mal die Gewissheit, E9 zu bekommen, weil es viel mehr E9 Leute gibt als Stellen sowieso schon. Das wird sich die nächsten 10-15 Jahre auch nicht ändern. Deshalb wird bei uns gar keiner mehr zum AII geschickt.
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#5

Na da haben die Angestellten ja schöne "Karrierechancen". Bei uns ist es noch nicht ganz so schlimm,aber geht auch in die Richtung. Die Angestellten bekommen das, was übrig bleibt....
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#6

Wenn der Arbeitgeber wollen würde, dann könnte er sogar eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Stelle erwirken, die es fähigen Bediensteten erlaubt auch ohne die entsprechende Wartezeit den AL2 beginnen zu können. Wir haben sogar schon Azubis, die im Sommer 2010 mit ihrer Ausbildung VfA fertig geworden sind und in ein unbefristetes AV übernommen werden konnten, im selben Jahr ab September gleich für den AL2 angemeldet.

Der Verwaltungsschule als kostendeckenden Einrichtung ist das vom Prinzip her egal, die zuständige Stelle will es freilich begründet haben. Aber auch da gibt es mehr als ausreichende Gründe, die man als Arbeitgeber anführen kann.. (demografischer Wandel in der Verwaltung, Personalkonsolidierungen, fähigen Bediensteten muss frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden sich für perspektivisch anfallende Tätigkeiten zu qualifizieren.. usw.). Wer gut dran ist mit seiner Personalstelle, kann sowas sicherlich erwirken.

Und zur Eingangsfrage: AL2 oder VWA... Von mir ganz klar eine Antwort: AL2! Ich habe beides hinter mir. Das VWA Diplom ist nett, allerdings oftmals viel zu BWL-lastig, also in der Verwaltung wenig davon anwendbar und daher oftmals auch nicht so etabliert und anerkannt. Der AL2 ist da viel diffizieler abgestimmt auf den öffentlichen Sektor und meiner Meinung nach verbreiteter anerkannt, da es einen "staatlichen Gesellenbrief" dafür gibt. Wobei man bei der VWA ja immer mit dem Zusatz (VWA) leben muss, was Arbeitgeber gern als "geringfügiger" ansehen.
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#7

Und wie bekommt man das durch, dass man von der behörde direkt zum 2. lehrgang angemeldet wird? gibt es da keine grundlage auf die man sich berufen kann?
danke für die mithilfe.

lg, azubi C.
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