AII oder Bilanzbuchhalter
#1

Hallo Leute.
Ich mache z.zt. die Fortbildung zum Bibu. Arbeite im öff. Dienst und habe nun ein Angebot bekommen den Angestelltenlehrgang II zu machen. Dieser wird vom AG bezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass man sich dann aber mehr oder weniger 3 Jahre verpflichtet bei diesem AG zu bleiben (außer man zahlt die Lehrgangsgebühren zurück). Da es bei uns aber wenig Chancen gibt, diese Fortbildung für den gehobenen Dienst anzuwenden, sprich eine freie Planstelle gibt und es auch im öffentlichen Dienst mit den Verdienstchancen nicht so gut aussieht, hat es in meinen Augen keinen Sinn diese Fortbildung anzutreten. Zumal im öffentlichen Dienst auch immer mehr Leute gesucht werden, um von der kameralistischen auf die doppischen Buchführung umzustellen. Da wäre ein Bibu so denke ich auch von Vorteil. Und zudem sind meine persönlichen Chancen besser, um evtl. mehr Gehalt, anderen AG (evtl. freie Wirtschaft) o.ä. anzugehen. Deshalb werde ich diese Fortbildung ablehnen und weiter den Bibu machen. Besser wäre natürlich beides. Aber das kommt für mich nicht in Frage, da ich mittlerweile über 30 jahre bin und weiter kommen möchte. Was meint ihr dazu?!
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#2

Also davon würde ich persönlich abraten! Im öffentlichen Dienst ist und bleibt der AL II die einzige (allgemein akzeptierte und anerkannte) Möglichkeit, als Arbeitnehmer des mittleren Dienstes in die Funktionsebene des gehobenen Dienstes aufzusteigen. Der Bilanzbuchhalter mag zwar interessant klingen, aber für eine Stelle im gehobenen Dienst ist der absolut unbrauchbar, da ist der Verwaltungsfachwirt einfach Voraussetzung!
Für eine Controllerstelle könnte der Bilanzbuchhalter i.V.m. dem Verwaltungsfachwirt höchstens mal interessant werden, wird aber mit Sicherheit keine Voraussetzung sein!

Wenn du dich allerdings wirklich der freien Wirtschaft (dieser Schritt will gut überlegt sein als unbefristeter Angestellter im öD) um eine Stelle bemühen willst, macht diese Weiterbildung natürlich schon Sinn.

Aber bei Zukunftsplänen im öD ist der AL II ohne Frage vorzuziehen!
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#3

ich würde auch auf jeden Fall den AL II machen, denn sonst kommst du nicht in den gehobenen Dienst; der Bilanzbuchhalter ist da keine Alternative zum Weiterkommen
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#4

Hallo, Dein Beitrag ist ja schon etwas älter und weiß nun nicht, wie Du dich entschieden hast. Mein Rat:
Mach beide Lehrgänge, wenn es geht. Die Anforderungen an das Personal im ÖD steigen stetig weiter und wenn der Lehrgang bezahlt wird, mach ihn. Ich kenne viele, die gerne würden, aber keine Möglichkeit bekommen (zu teuer für den AG)...
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