AGG TVÖD-S Wahlhelfer
#1

Hallo, wir bekommen bei uns in der Sparkasse für die Tätigkeit als Wahlhelfer als freiwillige Leistung eine Zeitgutschrift in Form unserer Sollarbeitszeit. Jetzt werden hier Teilzeitkräfte entsprechend benachteiligt, obwohl diese ja die gleiche Zeit als Wahlhelfer aufwenden wie Vollzeitkräfte. Ich habe jetzt folgendes Urteil zum Thema AGG und freiwillige Leistung gefunden:https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/f...tz-3303168

Was stimmt denn nun ?
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#2

Einen freien Tag zu gewähren, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, ist nicht zu beanstanden. AGG ist sowieso nicht einschlägig für den Sachverhalt.
Das Urteil ist auf den Sachverhalt nicht zu übertragen.
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