10.03.2026, 22:23
Hallo, wir bekommen bei uns in der Sparkasse für die Tätigkeit als Wahlhelfer als freiwillige Leistung eine Zeitgutschrift in Form unserer Sollarbeitszeit. Jetzt werden hier Teilzeitkräfte entsprechend benachteiligt, obwohl diese ja die gleiche Zeit als Wahlhelfer aufwenden wie Vollzeitkräfte. Ich habe jetzt folgendes Urteil zum Thema AGG und freiwillige Leistung gefunden:https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/f...tz-3303168
Was stimmt denn nun ?
Was stimmt denn nun ?


